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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nacktjoggen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.2002
- 1 S 972/02 -
Zahlung eines Zwangsgelds bei Verstoß gegen behördlich untersagtes "Nacktjoggen"
Verhüllung des Geschlechtsteils mit Nylonsocke unbeachtlich
Wer gegen das behördlich untersagte Nacktjoggen in der Öffentlichkeit verstößt, kann zur Zahlung eines Zwangsgelds verpflichtet werden. Für den Verstoß ist es unbeachtlich, ob das Geschlechtsteil mit einer Nylonsocke verhüllt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall joggte ein Mann seit Sommer 1998 im Stadtgebiet von Freiburg völlig nackt. Er war lediglich mit Turnschuhen und Socken bekleidet. Nach Ansicht der zuständigen Behörden beging er dadurch eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG und bedrohte die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Gegen ihn liefen daher Straf- und Bußgeldverfahren. Zudem wurde ihm untersagt, sich nackt auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet von Freiburg aufzuhalten. Für den Fall der Nichtbeachtung wurde ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000 bis 4.000 DM angedroht. Da sich der Jogger nicht darin hielt, wurde gegen ihn das Zwangsgeld festgesetzt. Dagegen... Lesen Sie mehr
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