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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachtrunk“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Braunschweig, sonstiges vom 26.04.2022

„Nachtrunk“ befreit Versicherung von Leistungspflicht

Obliegenheits­verletzung des Versicherungs­nehmers führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung

Kommt es zu einem Unfall, ist eine KFZ-Versicherung darauf angewiesen, von ihrem Versicherungsnehmer umfassend über den Hergang informiert zu werden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheit, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

Der klagende Versicherungsnehmer fuhr mit seinem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h gegen eine Laterne. Er wartete nicht an der Unfallstelle, sondern begab sich zu dem nahegelegenen Haus seiner Eltern. Seine Eltern nahmen die Polizeibeamten am Unfallort in Empfang. Die von der Polizei ca. 1,5 Stunden nach dem Unfall entnommene Blutprobe des Klägers wies 2,79 Promille auf. Der Kläger behauptete, nach dem Unfall 0,7 l Wodka getrunken und sich schlafen gelegt zu haben. Mit seiner Klage begehrte er den Ersatz der an seinem Fahrzeug entstandenen Schäden sowie die Zahlung der Reparaturkosten für die Laterne. Die beklagte Versicherung lehnte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.07.2014
- 3 U 66/13 -

Obliegen­heits­verletzung eines Unfallverursachers aufgrund behaupteten Nachtrunks

Recht der Versicherung zur Leistungskürzung aufgrund Obliegen­heits­verletzung

Nimmt ein Autofahrer nach einem Unfall einen Nachtrunk zu sich, so verletzt er damit seine Obliegenheit zur Aufklärung des Versicherungsfalls. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Nachtrunk nur vorgetäuscht ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im Juli 2011 kam ein Autofahrer gegen 1.39 Uhr von der Straße ab und prallte gegen ein Fahrzeug mit Anhänger. Eine Blutalkoholmessung um 3.27 Uhr ergab einen Wert von 1,84 Promille. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ging aufgrund dessen von einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls aus und weigerte sich für den entstandenen... Lesen Sie mehr



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