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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachtermine“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.04.2011
- 7 CE 11.500 -

Bayerischer VGH: Schulordnung muss zeitliche Vorgaben für Attestvorlage bei Prüfungsversäumnis eindeutig regeln

Ärztliches Attest nur bei Versäumnis von Ersatzprüfungsterminen notwendig

Ab wann ein Schüler, der eine Prüfung versäumt hat, ausreichend entschuldigt ist, muss in der jeweiligen Schulordnung eindeutig geregelt sein. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Fall hatte ein Passauer Schüler in der letzten Klasse des achtjährigen Gymnasiums wegen Krankheit eine angekündigte Mathematikklausur am 14. Dezember 2010 versäumt.Ein ärztliches Attest vom selben Tage ging am 16. Dezember bei der Schule ein. Das Gymnasium lehnte jedoch die Gewährung eines Nachtermins ab und erteilte die Note 6 (0 Punkte), weil der Schüler das ärztliche Attest nicht "unverzüglich" vorgelegt und somit sein Fehlen nicht ausreichend entschuldigt habe.Nach einem zunächst erfolglosem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Schüler in... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 11.03.2009
- 6 L 135/09.MZ -

Schülerin in Abiturklasse darf versäumte Kursarbeiten nicht nachholen

Nachtermine für Kursarbeiten gibt es nur bei unverzüglicher Mitteilung der Verhinderung und schriftlicher Begründung der Nichtteilnahme

Den Antrag einer Schülerin (Antragstellerin), ihre Schule einstweilen zu verpflichten, ihr angesichts des bevorstehenden mündlichen Abiturs Nachtermine für die in der Jahrgangsstufe 13 versäumten Kursarbeiten in vier Grundfächern zu gewähren, hat das Verwaltungsgericht Mainz abgelehnt.

Die Antragstellerin besucht die 13. Jahrgangsstufe an einem Gymnasium. Sie nahm im gesamten Schuljahr lediglich an vierzehn Tagen am Unterricht teil. In vier Grundfächern hat sie keine Kursarbeiten geschrieben. In drei dieser Fächer hat die Schule Nachtermine festgesetzt, die die Antragstellerin nicht wahrgenommen hat.Die Antragstellerin hat sich an das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr