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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nachrüstungspflicht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 23.01.2019
- 6 L 5550/18.GI, 6 L 5936/18.GI u.a. -

Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtung zulässig

Verpflichtung zur Teilnahme an Rückrufaktion und Betriebsuntersagung bei deren Nichtbeachtung verhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass Fahrzeughaltern, bei einer vom Hersteller veranlassten Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal nicht die Entfernung unzulässiger Ab­schalt­einrichtungen vornehmen lassen, der Betrieb ihrer Fahrzeuge untersagt werden kann.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Landkreise Gießen, Lahn-Dill-Kreises und Vogelsbergkreises Fahrzeughaltern den Betrieb ihrer Fahrzeuge untersagt, weil diese an ihren Fahrzeugen nicht im Rahmen erfolgter Rückrufaktionen der Hersteller - vor dem Hintergrund des sogenannten "Dieselskandals" - die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen hatten vornehmen lassen.Das Verwaltungsgericht Gießen erklärte die sofortige Vollziehung der Verfügungen für rechtmäßig und führte zur Begründung der Entscheidung aus, dass die Fahrzeuge alle nicht mehr den allgemeinen Typengenehmigungen entsprechen, nachdem das Kraftfahrtbundesamt die von... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2018
- 6 K 12341/17 -

Deutsche Umwelthilfe hat keinen Anspruch auf Stilllegung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 EU5

Laufende Nachrüstungen führen bei betroffenen Fahrzeugen zur Einhaltung maßgeblicher Emissionsgrenzwerte

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselfahrzeugen, die mit dem Motorenaggregat EA 189 EU5 des Volkswagen-Konzerns ausgestattet sind, bereits mangels Klagebefugnis des Umweltverbandes unzulässig ist. zudem ist die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führen, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit wollte die Deutsche Umwelthilfe mit der Klage erreichen, dass der Betrieb aller in Düsseldorf zugelassenen Kraftfahrzeuge mit dem o.a. Motorentyp unterbunden wird. Die Fahrzeuge sind ab Werk mit einer unzulässigen Abgas-Abschalteinrichtung ausgestattet. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber dem Volkswagen-Konzern angeordnet hatte, die entsprechende... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 30.03.2017
- 4 Rb 24 Ss 163/17 -

Rechtswidriges Befahren der Umweltzone rechtfertigt nicht Abschöpfung der ersparten Aufwendungen für Nachrüstung eines Partikelfilters

Ersparten Aufwendungen für Nachrüstung mit Partikelfilter kann nicht als Vermögensvorteil angesehen werden

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat über die Zulässigkeit einer Vermögens­abschöpfung nach dem – mit Bußgeld bedrohten – Befahren der Umweltzone mit hierfür nicht zugelassenen Fahrzeugen entschieden. Als Vermögensvorteil, der durch die mit Geldbuße bedrohte Handlung erlangt wird, können danach nicht die ersparten Aufwendungen für die Nachrüstung eines Partikelfilters angesehen werden. Erlangt wird vielmehr ein Nutzungsvorteil durch den Einsatz eines Fahrzeugs, das in der Umweltzone nicht fahren darf.

Im zugrunde liegenden Verfahren wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle beanstandet, dass ein Angestellter des Inhabers eines außerhalb von Stuttgart gelegenen Küchen- und Möbelmontageunternehmens am 22. Februar 2016 in der – nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette zugelassenen – Umweltzone Stuttgart mit einem LKW Daimler Chrysler Atego fuhr, obwohl dieser nur über eine rote Plakette... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 28.02.2010
- 6a S 126/09 -

Mieter haben keinen Anspruch auf Anbringung von Außenbriefkästen

Es besteht kein Mietmangel im Fehlen von Außenbriefkästen bei gleichzeitigem Vorhandensein von Briefkästen im Hausflur

Fehlende Außenbriefkästen können manchmal dazu führen, dass Post den Empfänger verspätet oder nur über Umwege erreicht. Vor allem den privaten Zustelldiensten ist ein Zugang zu abgeschlossenen Hausfluren nicht immer möglich. Fehlende Außenbriefkästen bei gleichzeitiger Existenz von Briefkästen im Hausflur begründen jedoch keinen Mietmangel, da sie den vertragsgemäß geschuldeten Gebrauch der Mietsache zum Wohnen nicht einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt/Oder hervor.

Die Mieter im vorliegenden Fall wiesen ihren Vermieter auf den fehlenden freien Zugang zu ihren Briefkästen hin und forderten ihn auf, für entsprechende Briefkästen in kürzester Zeit zu sorgen. Nachdem der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkam, minderten die Mieter ihre Miete in Höhe von 760 Euro um 5 Prozent, also um 31 Euro.Sie gaben in ihrer Begründung an,... Lesen Sie mehr