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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nabelschnurblut“ veröffentlicht wurden
Landgericht Leipzig, Urteil vom 02.06.2006
- 06 O 826/06 -
Kein Schmerzensgeld für den Verlust von Nabelschnurblut
Blutbank haftet aber für mögliche Folgeschäden
Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass ein Kind, für das nach seiner Geburt Nabelschnurblut konserviert werden sollte, kein Schmerzensgeld erhält, wenn das Blut durch Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der Stammzellenbank verlorengeht. Gleichzeitig wurde allerdings verbindlich festgestellt, dass diese in Zukunft eintretende Schäden ersetzen muss, sollte der Kläger erkranken und sollten sich aus dem Verlust des Nabelschnurblutes nachteilige Folgen für seine Gesundheit ergeben.
Die Eltern des Klägers hatten vor seiner Geburt mit der Beklagten einen Vertrag geschlossen, wonach bei der Geburt Nabelschnurblut entnommen, zur Beklagten gebracht und von dieser konserviert wird. Grundlage des Vertrages ist im wesentlichen die Erwartung, in der Zukunft werde es der medizinischen Forschung gelingen, Krankheiten mittels Stammzellen behandeln zu können. Durch einen von der Beklagten zu verantwortenden Fehler war das Blut aus dem Entnahmebeutel ausgelaufen und konnte nicht mehr konserviert werden. Der Kläger verlangte nun 10.000,00 € Schmerzensgeld und die gerichtliche Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm etwa... Lesen Sie mehr
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