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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mündliche Äußerung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.04.2021
- 5 K 274/21.NW -

Bürger haben trotz Corona-Pandemie Anspruch auf mündliche Erörterung ihres Widerspruchs im Rechtsausschuss

Effektiver Rechtsschutz auch während der Corona-Pandemie sicherzustellen

Haben Bürger Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einer kommunalen Behörde eingelegt und verzichten sie nicht auf eine mündliche Erörterung ihres Widerspruchs vor dem Rechtsausschuss, so ist dieser nicht berechtigt, im Hinblick auf die bestehende Corona-Pandemie über den Widerspruch ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. hervor.

Der Landkreis Kusel (im Folgenden: Beklagter) erließ gegenüber der Klägerin im Oktober 2019 einen auf das Bundesbodenschutzgesetz gestützten belastenden Bescheid, gegen den die Klägerin Widerspruch einlegte. Der Kreisrechtausschuss des Beklagten fragte unter Bezugnahme auf die Covid-19 Pandemie und die damit indizierte Reduzierung privater und öffentlicher Kontakte zweimal bei der Klägerin an, ob sie auf eine mündliche Erörterung ihres Widerspruchs verzichte, was die Klägerin ausdrücklich verneinte. Daraufhin wies der Kreisrechtsausschuss des Beklagten ohne Mitteilung über das weitere Vorgehen und ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung den... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2019
- 11 U 107/18 -

Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken

Zitat in Schriftform setzt nicht Erst­veröffentlichung ebenfalls in Schriftform voraus

Hält ein Autor eine frei zugängliche Vorlesung, können auch umfangreiche Zitate aus dieser Rede innerhalb einer sich mit dieser Vorlesung auseinander­setzenden Berichterstattung zulässig sein. Die Voraussetzungen für die Rechtfertigung von Zitaten (§ 51 UrhG) sind über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nicht davon abhängig, ob das in öffentlicher Rede gehaltene Sprachwerk vor der Zitierung schriftlich erschienen ist. Das gilt auch, wenn das Sprachwerk die Intimsphäre des Urhebers betrifft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Schriftsteller, die Beklagte ist ein Presseunternehmen und betreibt ein Onlinemedium. Der Kläger hielt im Frühjahr 2018 im Rahmen einer Gastdozententätigkeit eine frei zugängliche Vorlesung. Die Beklagte berichtete am Folgetag ausführlich über diesen Vortrag. Dabei gab sie in mehreren Textblöcken wörtliche Zitate aus der Rede wieder, in denen... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 30.09.2014
- 11 O 204/14 -

Anfechtung einer Schenkung wegen groben Undanks: Schenkender muss Gründe für ungebührlich verhalten des Beschenkten beweisen können

LG Coburg zur Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung einer Schenkung wegen groben Undanks

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anfechtung einer Schenkung wegen Undanks eines Beschenkten vom Schenker vollständig bewiesen werden müssen. Darüber hinaus verwies das Gericht darauf, dass auch bei Verträgen unter Familienmitgliedern auf die vollständige schriftliche Niederlegung eventuell mündlicher Zusagen Wert gelegt werden sollte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte insgesamt 14 Grundstücke jeweils zur Hälfte auf seine beiden Kinder übertragen, jedoch ohne sich ein Wohnrecht zusichern zu lassen oder eine Vereinbarung über Wart- und Pflegeleistungen mit seinen Kindern getroffen zu haben, obwohl er vom Notar darauf hingewiesen worden war. Auf einem dieser Grundstücke, auf dem auch der Kläger lebt,... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.12.1997
- 2 AZR 799/96 -

BAG: Unmissverständliche und wiederholt bekräftigte Eigenkündigung eines Arbeitnehmers trotz fehlenden wichtigen Grundes und mangelnder Schriftform wirksam

Berufen auf Unwirksamkeit der eigenen Kündigung wegen widersprüchlichen bzw. treuwidrigen Verhaltens unzulässig

Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unmissverständlich und wiederholt mündlich, so kann sich dieser im Nachhinein nicht auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung wegen fehlenden wichtigen Grundes und mangelnder Schriftform berufen. Es liegt insofern ein widersprüchliches und treuwidriges Verhalten vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Nach Behauptung des Arbeitgebers habe ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Gespräches mit seinem Vorgesetzten seine fristlose Kündigung erklärt. Wörtlich soll er erklärt haben: "Ich höre auf, ich kündige fristlos". Der Vorgesetzte soll noch versucht haben, den Arbeitnehmer von diesem Vorhaben abzubringen. Dieser soll jedoch nochmals bekräftigt... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2012
- 2 K 1893/10 -

Mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden

Steueransprüche verjähren in diesem Zusammenhang nicht

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich zu der abgabenrechtlichen Frage geäußert, ob ein die Steuer-Zahlungsverjährung unterbrechender Vollstreckungsaufschub nur dann angenommen werden kann, wenn dieser schriftlich erteilt worden ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte Steuerrückstände in Höhe von rd. 35.000 Euro (Hauptforderung Einkommensteuer etc. rund 8.000 Euro, Säumniszuschläge rund 27.000 Euro), die Steuerforderungen waren in den Jahren 1995 bis 1999 fällig geworden. Zur Erörterung, wie die ausstehenden Rückstände getilgt werden könnten, sprach die Klägerin am 16. Mai 2001 am Finanzamt vor.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011
- 4 U 370/10 -

Spontane Äußerungen von Unfallbeteiligten am Unfallort sind kein Schuldanerkenntnis

Rechtliche Tragweite eines Schuldeingeständnisses muss für den juristischen Laien erkennbar sein

Äußert sich ein Unfallbeteiligter spontan am Unfallort zum Unfallhergang, kann dies nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Für eine entsprechende rechtswirksame Erklärung muss auch aus Sicht eines in Rechtsfragen unerfahrenen Laien die rechtliche Tragweite erkennbar sein. Dies könne etwa bei Vorliegen eines Schuldeingeständnisses in schriftlicher Form angenommen werden. Dies stellte das Saarländische Oberlandesgericht fest.

Im vorliegenden Fall kam es zwischen einem am Fahrbahnrand geparkten BMW und einem vorbeifahrenden Peugeot zu einem Zusammenstoß. Der BMW ragte leicht in die Fahrbahn hinein, als der aus gleicher Fahrtrichtung kommende Peugeot das parkende Fahrzeug streifte und es zu Schäden an beiden Fahrzeugen kam. Im anschließenden Rechtsstreit sollte die Unfallschuld geklärt werden.... Lesen Sie mehr




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