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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Müllfahrzeug“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.02.2023
- 14 U 111/22 -
Vorbeifahren an Müllfahrzug setzt nicht stets Schrittgeschwindigkeit und Seitenabstand von 2 m voraus
Im Einzelfall kann Geschwindigkeit von 13 km/h sowie Seitenabstand von 50 cm ausreichen
Wer an ein im Einsatz befindliches Müllfahrzeug vorbeifahren will, muss nicht stets mit Schrittgeschwindigkeit fahren und einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten. Im Einzelfall kann auch eine Geschwindigkeit von 13 km/h und ein Seitenabstand von 50 cm ausreichen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2021 kam es auf einer Straße in Hannover zu einem Verkehrsunfall als ein Pflegedienstfahrzeug an einem im Einsatz befindlichen Müllfahrzeug vorbeifuhr und dabei mit einer Mülltonne kollidierte. Zu der Kollision kam es, weil ein Müllmann den Container hinter dem Müllfahrzeug quer über die Straße schob. Die Pflegedienstfirma erhob schließlich Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob die Fahrerin des Pflegedienstfahrzeugs eine Mithaftung anzulasten sei, da sie mit einer Geschwindigkeit von 13 km/h und einem Seitenabstand von 50 cm an dem Müllfahrzeug vorbeigefahren war.... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Beschluss vom 19.10.2020
- 13 O 24/19 -
Landgericht Hannover legt LKW-Kartellverfahren dem EuGH vor
EuGH-Vorlage: Sind Müllautos vom Lkw-Kartell umfasst?
Das LG Hannover hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Müllfahrzeuge und andere Sonder- und Spezialfahrzeuge von der Entscheidung zum LKW-Kartell umfasst werden.
Die Klägerin macht gegen einen LKW-Hersteller Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Preisüberhöhungen bei dem Erwerb von zwei Müllfahrzeugen geltend; der LKW-Hersteller war Teilnehmer des oben genannten Kartells. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beschluss der Kommission und damit das „LKW-Kartell“ auch Müllfahrzeuge als Sonder- bzw. Spezialfahrzeuge erfasst. ... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.01.2019
- 8 L 5537/18.GI, 8 L 6098/18.GI und 8 L 6101/18.GI -
Zu schmale Straßen: Anwohner müssen Mülltonnen zum Sammelplatz bringen
Den Anwohnern zugemutete Wege nach herrschender Rechtsprechung noch zumutbar
Anwohner, die in so schmalen Straßen wohnen, dass die Fahrzeugen des Müllentsorgungsunternehmens die Straßen nicht anfahren können, können verpflichtet werden, die Mülltonnen zu einem Sammelplatz zu bringen, der in 75 bis 110 m Entfernung liegt. Auch eine jahrelang geübte Praxis, bei der die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens die Tonnen aus der Straße geholt und zu dem Müllfahrzeug gebracht hatten, steht einer Neuregelung nicht entgegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Im zugrunde liegenden Fall wurden Anwohner einzelner Straßen in der Altstadt Biedenkopfs durch eine Anordnungen des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf aufgefordert, ab dem 1. Januar 2018 die Mülltonnen und den Sperrmüll in einem vorgegebenen Bereich bereitzustellen. Für die Anwohner bedeutet dies, dass sie ihre Mülltonnen über Entfernungen zwischen 75 und 110 m zu den jeweiligen Sammelplätzen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.10.2016
- 13 S 35/16 -
Rückwärts ohne Einweiser fahrendes Müllfahrzeug trifft trotz Vorfahrtsrecht überwiegende Haftung bei Verkehrsunfall
Schwerer Verkehrsverstoß und erhöhte Betriebsgefahr eines Müllfahrzeugs rechtfertigen Haftungsverteilung
Fährt ein Müllfahrzeug auf einer Vorfahrtsstraße in der Nähe einer Kreuzung rückwärts ohne Einweiser, so begründet dies auch dann eine überwiegende Haftung an einem Verkehrsunfall, wenn der andere Verkehrsteilnehmer einen Vorfahrtsverstoß begangen hat. Die Schwere des Verkehrsverstoßes und die erhöhte Betriebsgefahr des Müllfahrzeugs begründen die Haftungsverteilung. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 bog ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug an einer rechts-vor-links-Kreuzung nach rechts ab und stieß dabei mit einem rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug zusammen. Die Haftpflichtversicherung der Halterin des Müllfahrzeugs regulierte den Unfallschaden des Pkw-Fahrers unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 50 %. Damit war dieser... Lesen Sie mehr
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