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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Müllabfuhr“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2023
- VI ZR 77/23 -
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei Vorbeifahrt an einem Müllabfuhrfahrzeug
BGH sah Verschulden auf beiden Seiten
Der Bundesgerichtshof hat über einen Fall entschieden, in dem eine Pkw-Fahrerin an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifuhr und mit einem gerade entleerten Müllcontainer kollidierte. Der Senat hat in diesem Fall einen Verstoß der Fahrerin gegen die Straßenverkehrsordnung bejaht.
Die Klägerin, ein Pflegedienst, macht gegen einen für die Abfallwirtschaft zuständigen kommunalen Zweckverband Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend, bei dem eines ihrer Pflegedienstfahrzeuge beschädigt wurde. Eine Mitarbeiterin der Klägerin fuhr mit diesem Fahrzeug aus der Gegenrichtung kommend an einem Müllabfuhrfahrzeug des beklagten Zweckverbandes vorbei, das mit laufendem Motor, laufender Schüttung und eingeschalteten gelben Rundumleuchten sowie Warnblinkanlage in der Straße stand. Dabei kam es zu einer Kollision des klägerischen Fahrzeugs mit einem Müllcontainer, den ein bei dem Beklagten angestellter Müllwerker hinter dem... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 15.12.2022
- 4 K 488/22.NW -
Müllabfuhr muss nicht rückwärts zum Grundstück fahren
VG Neustadt lehnt Klage ab
Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr dann an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück selbst bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht vom Sammelunternehmen angefahren werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Unternehmen das Grundstück nur rückwärts anfahren kann, was nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden muss. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden.
Die im Landkreis Kusel wohnenden Kläger haben sich mit ihrer Klage gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung Kusel gewandt, ihre Abfallbehältnisse an der 50 Meter von ihrem Grundstück entfernten Straße, von der zu ihrem Grundstück nur ein schmaler Zufahrtweg führt, aufzustellen. Sie hatten bis Anfang 2019 ihre Abfallbehältnisse zur Müllabholung direkt am Zufahrtsweg vor ihrem Grundstück... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2022
- 6 K 1946/21 E -
Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistung setzen stets räumlichen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen voraus
Das Finanzgericht Münster hat entscheiden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.
Die Klägerin machte in ihren Einkommensteuererklärungen von der Gemeinde erhobene Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG nicht, weil die Entsorgungsleistungen außerhalb des Haushalts erbracht worden seien. Ferner könne der Zweck des Gesetzes,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.03.2021
- 3 B 1/21 -
Grundstückeigentümer kann zum Bereitstellen von Mülltonnen zur Abholung auf Bürgersteig verpflichtet sein
Schwieriger Abtransport der Mülltonnen vom Grundstück wegen Zuparkens der Behälter
Ein Grundstückeigentümer kann nach einer kommunalen Abfallbewirtschaftssatzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Grundstückseigentümer Anfang des Jahres 2021 beim Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag gerichtet darauf, dass die Abfalltonnen für sein Grundstück im Rahmen der turnusmäßigen Abholung geleert werden, ohne dass er die Tonnen auf den Bürgersteig vor seinem Grundstück bereitstellen muss. Die zuständige Behörde hatte dies angeordnet, da... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.01.2019
- 8 L 5537/18.GI, 8 L 6098/18.GI und 8 L 6101/18.GI -
Zu schmale Straßen: Anwohner müssen Mülltonnen zum Sammelplatz bringen
Den Anwohnern zugemutete Wege nach herrschender Rechtsprechung noch zumutbar
Anwohner, die in so schmalen Straßen wohnen, dass die Fahrzeugen des Müllentsorgungsunternehmens die Straßen nicht anfahren können, können verpflichtet werden, die Mülltonnen zu einem Sammelplatz zu bringen, der in 75 bis 110 m Entfernung liegt. Auch eine jahrelang geübte Praxis, bei der die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens die Tonnen aus der Straße geholt und zu dem Müllfahrzeug gebracht hatten, steht einer Neuregelung nicht entgegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Im zugrunde liegenden Fall wurden Anwohner einzelner Straßen in der Altstadt Biedenkopfs durch eine Anordnungen des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf aufgefordert, ab dem 1. Januar 2018 die Mülltonnen und den Sperrmüll in einem vorgegebenen Bereich bereitzustellen. Für die Anwohner bedeutet dies, dass sie ihre Mülltonnen über Entfernungen zwischen 75 und 110 m zu den jeweiligen Sammelplätzen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30.11.2017
- 4 K 631/17.NW -
Müllabfuhr muss nicht bis zur Grundstücksgrenze von außerhalb der Ortschaft gelegenen Anwesen fahren
Grundstücke müssen bei zu schmalen Straßen oder fehlenden Wendemöglichkeiten nicht mit Abfallfahrzeugen angefahren werden
Die Bewohner, die in Landau außerhalb der geschlossenen Ortslage wohnen, haben keinen Anspruch darauf, dass der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau den angefallenen Abfall an der Grundstücksgrenze abholt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bewohnt ein Anwesen in Landau. Die Siedlung besteht aus vier Wohngebäuden, die durch eine ca. 200 m lange Sackgasse an die Ortslage von Landau angebunden ist. Diese Straße ist als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet, aber nur ca. 2,80 m breit. In der Vergangenheit befuhren die Müllsammelfahrzeuge des beklagten Entsorgungs- und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.01.2017
- 9 U 54/15 -
OLG Hamm zur Haftungsquote bei Beschädigung eines Tankstellenpreismastes durch ein Müllfahrzeug
Tankstellenbetreiber muss auf neue Durchfahrtshöhe aufgrund eines neu aufgestellten Tankstellenpreismastes hinweisen
Fährt der Fahrer eines Müllfahrzeugs gegen den Preismast einer Tankstelle verwirklicht sich eine Betriebsgefahr für den der Fahrer kein Verschulden trifft. Entfernt sich der Fahrer das Müllfahrzeug jedoch vom beschädigten Masten, der nach einem untauglichen Rettungsversuch eines Dritten später umstürzt, erhöht sich die Haftungsquote. Diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt und der geschädigten Tankstellenbetreiberin - in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Münster - anteiligen Schadensersatz in Höhe von ca. 5.200 Euro zugesprochen.
Das klagende Unternehmen aus Neuenkirchen unterhält in Rheine eine Tankstelle. Auf dieser ließ die Klägerin im Jahre 2010 einen Preismast errichten. Dieser ragte mit einer Durchfahrtshöhe von nur 3,825 m in eine zuvor unbeschränkt befahrbare Zufahrt. Die Zufahrt nutzten die Müllfahrzeuge des beklagten Reinigungsunternehmens, um zu den zu leerenden Müllbehältern auf dem Tankstellengelände... Lesen Sie mehr
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 17.09.2014
- 6 S 92/13 -
Fehlende Umlagefähigkeit der Kosten für Müllmanagement bei dadurch bewirkter Reduzierung der Müllabfuhrkosten unerheblich
Rückforderung der Müllmanagementkosten bei gleichzeitig geringeren Betriebskosten treuwidrig
Legt der Vermieter die Kosten für das Müllmanagement auf die Betriebskosten um, obwohl dies eigentlich nicht möglich ist, so kann sich ein Mieter dann nicht auf die fehlende Umlagefähigkeit berufen, wenn durch das Müllmanagement die Müllabfuhrkosten reduziert werden. Es ist nämlich treuwidrig, sich einerseits auf eine fehlende Umlagefähigkeit zu berufen und andererseits den Vorteil geringerer Betriebskosten entgegenzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte eine Vermieterin die Kosten eines Müllmanagements als Betriebskosten auf die Mieter um. Einer der Mieter hielt dies jedoch für unzulässig. Denn im Mietvertrag waren ausdrücklich nur die Kosten der Müllabfuhr als umlagefähig vereinbart worden. Er klagte daher auf Rückzahlung der von ihm anteilig gezahlten Kosten für das Müllmanagement. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.06.2014
- 4 K 1119/13.NW -
Keine Ermäßigung der Müllgebühr bei verspäteten Leerungen
Leerung an insgesamt vier Tagen keine bedeutsame Leistungsstörung
An die öffentlich-rechtliche Müllentsorgung angeschlossene Einwohner haben gegen den Entsorgungsträger keinen Anspruch auf Ermäßigung der Müllgebühr, wenn bei ihnen mehrmals witterungsbedingt die bereitgestellten Mülltonnen nicht rechtzeitig abgeholt worden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger im hier zugrundeliegenden Fall ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Landkreis Bad Dürkheim. Für das Anwesen teilte ihm der beklagte Landkreis eine Altpapiertonne, eine 120 Liter-Restmüll- sowie eine 120 Liter Biomülltonne zu. Für das Jahr 2013 setzte der Beklagte gegenüber dem Kläger Abfallentsorgungsgebühren in Höhe von 164 € fest.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.05.2013
- BVerwG 3 C 9.12 -
Gelbes Blinklicht darf genehmigungsfrei nur für Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Müllabfuhr genutzt werden
"Der Müllabfuhr dienende Fahrzeuge" sind ausschließlich Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass "der Müllabfuhr dienende Fahrzeuge" im Sinne von § 52 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur die Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der von ihnen beauftragten Dritten sind. Nur solche, nicht aber für gewerbliche Sammlungen eingesetzte Fahrzeuge dürfen daher ohne Ausnahmegenehmigung mit einem gelben Blinklicht ausgerüstet werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, betreibt auf gewerblicher Basis den An- und Verkauf von Altmetallen und die Schrottentsorgung. Dazu werden Haushalte durch Postwurfsendungen aufgefordert, an den mitgeteilten Tagen solche Materialien zur Abholung bereitzustellen. Am angekündigten Tag fährt ein Lkw der Klägerin von Grundstück zu Grundstück,... Lesen Sie mehr
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