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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Monbijou-Park“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.08.2022
- VG 24 L 183/22 -

Alkoholgenuss im Park dient der Erholung und entspricht der widmungsgemäßen Nutzung öffentlicher Grünanlagen

Verwaltungsgericht Berlin kippt Alkoholverbot im Park

Das vom Bezirksamt Mitte von Berlin verhängte Alkoholverbot im Monbijoupark und im James-Simon-Park hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst keinen Bestand.

Am 21. Juli 2022 erließ das Bezirksamt Mitte eine bis zum 11. September 2022 befristete und für sofort vollziehbar erklärte Allgemeinverfügung, nach der der Konsum sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken in den beiden Grünanlagen von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt ist; ausgenommen wird das Mitführen alkoholischer Getränken nur im Rahmen der Durchquerung der Grünanlage. Zur Begründung berief sich die Behörde im Wesentlichen auf die für die Grünanlagen schädlichen Folgen, die auf nächtlichen Alkoholkonsum durch zahlreiche Personen zurückzuführen seien. Die Nutzung einer Grünanlage zur Nachtzeit hauptsächlich zum Konsum alkoholischer Getränke... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.01.2021
- VG 19 L 405/20 -

Zwangsgeld­festsetzung zur Beseitigung von Theaterstätten im Berliner Monbijou-Park rechtmäßig

Verwaltungsgericht Berlin lehnt Eilantrag gegen Räumung von Gebäuden im Monbijou-Park ab

Das Bezirksamt hat das Zwangsgeld zur Beseitigung der Theaterstätten im Monbijou-Park ohne Rechtsfehler festgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin war bereits im Jahr 2019 Adressatin einer Nutzungsuntersagung und Beseitigungsverfügung hinsichtlich der Theaterstätten im Monbijou-Park. In einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde schließlich ein Vergleich geschlossen, der vorsah, dass der Antragsgegner aus der Nutzungsuntersagung bis zum 31. Dezember 2019 und aus der Beseitigungsanordnung... Lesen Sie mehr




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