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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Moderatorin“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.02.2019
- 15 U 46/18 -

Zeitschrift Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Fotos von Jan Böhmermann bebildern

Standbild aus Sendung "Neo Magazin Royale" greift nur gering in Persönlichkeits­recht des Moderators ein

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild einen Text über DVB-T2-Receiver in HD Qualität mit einem Foto von Jan Böhmermann bebildern durfte, obwohl dieser der Verwendung nicht zugestimmt hatte.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Zeitschrift Computer Bild in einem Beitrag unter der Überschrift "Leser Aktion Freenet TV DVB-T2-Receiver für HD-TV ENDLICH SCHARF" ein Foto des Fernsehmoderators aus der Sendung "Neo Magazin Royale" ohne dessen Einverständnis abgedruckt. In dem Beitrag wurde über den Systemwechsel von DVB-T auf DVB-T2 informiert und zugleich auf ein "Aktionsangebot" des Kooperationspartners der Zeitschrift hingewiesen.Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass der Artikel jedenfalls auch als Werbung für den Receiver einzuordnen sei. Trotzdem sei die Veröffentlichung des Bildes zulässig, weil der Beitrag... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.08.2016
- L 6 R 95/14 -

Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbständig beschäftigt

Tätigkeit der Moderatorin fehlt es an arbeitnehmer­typischer Weisungs­abhängigkeit

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Radiomoderatorin, die bei einem privaten Rundfunksender tätig ist und die Programmgestaltung eigenverantwortlich vornimmt, selbständig beschäftigt ist. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits­losen­versicherung muss sie nicht zahlen, weil sie als Selbständige von der Versicherungs­pflicht befreit ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt einen privaten Rundfunksender. Im Jahr 2009 schloss sie mit der dem Verfahren beigeladenen Radiomoderatorin einen als "freien Mitarbeitervertrag" bezeichneten Vertrag. Diese sollte gemeinsam mit einem weiteren Moderator das Morgenprogramm des Senders moderieren. Die Inhalte wurden durch die Moderatoren eigenverantwortlich bearbeitet.... Lesen Sie mehr




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