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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Modegeschäft“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2022
- 9 U 112/19 -

Mietminderung von 30 % bei erheblichem Kakerlakenbefall eines Modegeschäfts

Erhebliche Nachteile für Ruf des Geschäfts

Ein erheblicher Kakerlakenbefall in einem Modegeschäft kann erhebliche Nachteile für den Ruf des Geschäfts nach sich ziehen und rechtfertigt daher eine Mietminderung von mindestens 30 %. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen eines erheblichen Kakerlakenbefalls in einem Geschäft für Damenbekleidung in Baden-Württemberg kürzte der Mieter teilweise die Miete. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und sprach daher im Januar 2019 wegen Zahlungsrückstände eine fristlose Kündigung aus und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Das Landgericht Waldshut-Tiengen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Mieters. Die fristlose Kündigung sei unwirksam, da Mietrückstände nicht bestanden haben.... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.03.2021
- 13 MN 70/21 -

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.03.2021
- 13 MN 103/21 -

Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Baumärkten und Bekleidungs­geschäften

Niedersächsisches Ober­verwaltungs­gericht lehnt Eilanträge ab

Das Ober­verwaltungs­gerichts hat mit Eilbeschlüssen zwei Anträge auf vorläufige Außervollzugsetzung der in § 10 Abs. 1b Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) in der derzeit aktuellen Fassung angeordneten grundsätzlichen Schließung von Baumärkten für nichtgewerbliche Kunden sowie von Bekleidungs­geschäften abgelehnt.

Die Antragstellerin in dem Verfahren 13 MN 70/21 ist Teil einer Baumarktkette, die in Niedersachsen acht Baumärkte betreibt. Die Antragstellerin in dem Verfahren 13 MN 103/21 führt bundesweit Bekleidungsgeschäfte, fünf davon in Niedersachsen. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die grundsätzlichen Schließungen auch unter Berücksichtigung der mittlerweile eröffneten Ausnahmen,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 17.05.2015
- 3 U 78/16 -

Raumtemperatur eines Be­kleidungs­geschäfts über 26 °C und unter 20 °C stellt Mietmangel dar

Recht zur Mietminderung von 25 % der Nettomiete

Herrschen in einem Bekleidungsgeschäft Temperaturen von über 26 °C oder unter 20 °C so stellt dies grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. In diesem Fall besteht gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 25 %. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin von Gewerberäumen seit Juni 2012 die Mietzahlungen. Die Mieterin betrieb in den Räumen ein Modegeschäft. Aufgrund einer Fehlfunktion der Klimaanlage kam es in den Räumen je nach Witterungsverhältnissen und Kundenaufkommen zu Temperaturen von über 26 ° C oder unter 20 °C. Die Vermieterin hielt die Raumtemperaturen für unproblematisch... Lesen Sie mehr




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