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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mittagspause“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 28.06.2018
- 484 C 14424/16 WEG -

Schlagzeugspielen in Eigentumswohnung kann auf bestimmte Zeiten begrenzt werden

Musizieren in der eigenen Wohnung ist Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuzurechnen und kann daher nicht gänzlich untersagt werden

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einem Wohnungseigentümer das Schlagzeugspielen nicht gänzlich untersagt werden kann, da das Musizieren in der eigenen Wohnung dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuzurechnen ist. Um die Interessen anderer Hausbewohner an möglichst ungestörter Ruhe zu wahren, kann das Schlagzeugspielen aber auf Zeiten zwischen 9 und 20 Uhr an sonn- und feiertäglich auf höchstens eine, ansonsten auf zwei Stunden begrenzt werden. Zudem kann eine Mittagspause von 13 bis 15 Uhr einzuhalten sein.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Nachbarin, die in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18.30 Uhr außer Haus arbeitet, wohnt im zweiten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses, das beklagte Ehepaar zusammen mit seinem Sohn eine Erdgeschosswohnung mit einem über eine Wendeltreppe erreichbaren Hobbyraum. In dem Haus gibt es keine Hausordnung. Die Gemeinschaftsordnung enthält eine allgemeine Gebrauchsregelung, dass die im Sondereigentum stehenden Räume nur in einer Weise genutzt werden dürfen, die nicht die Rechte der übrigen Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2019
- L 9 U 208/17 -

Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

Spazierengehen stellt eigen­wirtschaft­liche Verrichtung dar

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause stellt jedoch eine eigen­wirtschaft­liche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Der 1962 geborene Versicherte des zugrunde liegenden Verfahrens arbeitete als Fondsmanager bei einer Investmentgesellschaft. Seine Arbeitszeiten konnte er weitgehend frei bestimmen. Als er mittags das Firmengebäude für einen Spaziergang verließ, stolperte er über eine Steinplatte und verletzte sich an Handgelenken und Knie. Die Berufsgenossenschaft anerkannte dies nicht als Arbeitsunfall.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.11.2015
- 16 U 93/15 -

Einschleichen in Geschäftsräume zwecks späterer Wegnahme von Schmuck aus angrenzender Privatwohnung stellt versicherten Einbruchsdiebstahl dar

Anspruch auf Versicherungsschutz durch Haus­rats­versicherung

Schleicht sich ein Dieb in Geschäftsräume ein, um später aus der angrenzenden Privatwohnung Schmuck zu entwenden, liegt ein versicherter Einbruchsdiebstahl vor, wenn die Geschäftsräume zur Tatzeit abgeschlossen waren. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Haus­rats­versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 schlich sich ein Mann in eine Modeboutique für gehobene Damenoberbekleidung. An der Boutique angeschlossen war die Privatwohnung der Geschäftsinhaberin. Die Wohnung war gegenüber der Boutique nicht abschließbar. Der Eindringling hielt sich bis zur Mittagspause in den Räumlichkeiten der Boutique versteckt, um während der Mittagspause... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.03.2015
- L 3 U 225/10 -

Unfall­versicherungs­schutz: Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause versichert

Versicherungsschutz entfällt bei Unterbrechung des Wegs zur Verrichtung privater Tätigkeiten

Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. In Pausen sind Wege zwecks Nahrungsaufnahme versichert. Werden diese Wege wegen anderer privater Angelegenheiten - wie z.B. des Abholens von Kleidungsstücken aus der Reinigung - unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den Beweis zu erbringen, dass er im konkreten Zeitpunkt des Unfallereignisses mit der Motivation auf Nahrungsaufnahme unterwegs gewesen ist. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall stürzte eine 52-jährige Sekretärin in der Mittagspause auf einer Treppe zur B-Ebene an der Hauptwache in Frankfurt am Main und zog sich eine Halsmarkquetschung zu.Die Berufungsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau zum Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um dort Kleidungsstücke... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 05.03.2013
- S 1 U 4282/12 -

Unfallversicherungsschutz endet mit dem Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums

Sturz während der Mittagspause in nahegelegener Kantine nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen

Nimmt ein Arbeitnehmer sein Mittagessen in einer Kantine außerhalb des Betriebsgeländes ein, endet der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für das Zurücklegen des Weges zur und von der Kantine mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem sich die Kantine befindet. Für Unfälle auf Wegen innerhalb des Gebäudes besteht deshalb kein Unfallversicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob eine angestellte Lehrerin Klage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls. Die Lehrerin nahm, da ihre Schule über keine eigene Kantine verfügte, ihr Mittagessen üblicherweise in der in der Nähe der Schule gelegenen Kantine einer Sparkasse ein. Am Unfalltag stürzte sie auf dem Rückweg vom Mittagessen innerhalb des Gebäudes der Sparkasse und verletzte sich am Knie.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 11.01.2013
- 2 L 726/12 -

Erfolgreicher Eilantrag eines Lehrers gegen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

Trotz schwerwiegender Verletzung der ihm obliegenden Dienstpflichten sind gesetzliche Voraussetzungen für das Verbot nicht gegeben

Für die Erteilung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte bedarf es an notwendigen zwingenden dienstlichen Gründen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.

In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte die Bezirksregierung gegenüber einem Lehrer an einem Gymnasium im Hochsauerlandkreis im September 2012 ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und zugleich ein Haus- und Kontaktverbot erlassen, nachdem dieser eine Schülerin nach dem Philosophie-Unterricht während der Mittagspause in der Schulmensa auf beide Wangen geküsst und anschließend... Lesen Sie mehr



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