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Landgericht Rostock, Urteil vom 30.09.2022
- 1 O 51/22 -
Unwirksame Klausel zur Befugnis zum Ausschluss des Mitreisenden bei positiven Corona-Test des Reisenden
Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung
Gewährt eine Klausel in einem Reisevertrag der Reiseveranstalterin die Befugnis, einen Mitreisenden von der Reise auszuschließen, wenn der Reisende positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, so ist diese Klausel unwirksam. Zum einen liegt eine unangemessene Benachteiligung vor. Zum anderen ist die Klausel intransparent. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater buchte für sich und seine Familie eine Kreuzfahrtreise von Kiel über Göteborg, Visby, Stockholm und wieder zurück nach Kiel. Die Kreuzfahrt sollte im Oktober 2021 stattfinden. Die Familie trat wie geplant die Reise an, jedoch wurde gleich am ersten Tag der Sohn positiv auf das Corona-Virus getestet. Gemäß den Reisebedingungen wurde nicht nur der Sohn von der Reise ausgeschlossen, sondern die gesamte Familie. Die einschlägige Klausel lautete: "Im Fall eines positiven Testergebnisses behält sich [die Reiseveranstalterin] das Recht vor, auch die Mitreisenden des positiv getesteten Gastes... Lesen Sie mehr
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