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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Miteigentumsanteil“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.12.2020
- 1 W 1461/20 -
Erwerber von Miteigentumsanteilen an vermieteten Hausgrundstück treten in bestehenden Mietvertrag mit vorherigem Alleineigentümer ein
Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB
Verkauft der Alleineigentümer eines vermieteten Hausgrundstücks Miteigentumsanteile an einen Dritten, so tritt dieser gemäß § 566 Abs, 1 BGB in das bestehende Mietverhältnis ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Kammergericht Berlin im Jahr 2020 unter anderem darüber entscheiden, ob im Falle des Verkaufs von Miteigentumsanteilen an einem vermieteten Hausgrundstück durch den Alleigentümer der oder die Erwerber in das bestehende Mietverhältnis eintreten.Das Kammgericht Berlin führte folgendes aus: Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so trete der Erwerber an Stelle des Mieters in das Mietverhältnis ein (§ 566 Abs. 1 BGB). Für vermietete Grundstücke gelte nichts anderes. § 566 Abs. 1 BGB finde aber auch dann Anwendung,... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 23.11.2018
- 2 B 194/18 -
Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner für öffentliche Kanalbenutzungsgebühren
Keine Begrenzung der Haftung auf Miteigentumsanteil
Ein Wohnungseigentümer in Bremerhaven haftet gemäß 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 der Gebührenordnung zum Entwässerungsgesetz der Stadt Bremerhaven (EntwGebOBhv) als Gesamtschuldner für die öffentlichen Kanalbenutzungsgebühren. Eine Begrenzung der Haftung auf seine Miteigentumsanteile gemäß § 10 Abs. 8 WEG besteht nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2015 erließ die Stadt Bremerhaven gegen einen Wohnungseigentümer einen Gebührenbescheid, wonach er als Gesamtschuldner die offenen Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von über 30.000 Euro zahlen sollte. Die Hausverwaltung weigerte sich, die Gebühren zu zahlen. Ein Betreibungsversuch gegen den Wohnungseigentümer mit den meisten Miteigentumsanteilen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 06.06.2017
- 34 Wx 440/16 -
Ein Wohnungseigentümer kann einzelne Räume seines Sondereigentums auf einen anderen Eigentümer übertragen
Übertragung der Miteigentumsanteile sowie Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich
Ein Wohnungseigentümer kann einzelne Räume seines Sondereigentums auf einen anderen Wohnungseigentümer übertragen, wenn das übertragene Sondereigentum mit dem Miteigentumsanteil des Erwerbs verbunden wird. Nicht erforderlich ist, dass zugleich über den Miteigentumsanteil verfügt wird oder dass die übrigen Wohnungseigentümer der Übertragung zustimmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Rahmen eines Grundbuchberichtigungsverfahrens vor dem Amtsgericht München im Jahr 2016 Streit darüber, ob ein Wohnungseigentümer das Sondereigentum an seinen Hobbyraum wirksam auf einen anderen Wohnungseigentümer habe übertragen dürfen, ohne zugleich über die Miteigentumsanteile zu verfügen und die übrigen Wohnungseigentümer miteinzubeziehen.... Lesen Sie mehr