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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Missständen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.09.2020
- 5 L 2067/20.F -

Zulässige behördliche Information der Öffentlichkeit über Missstände in Restaurant betreffend der Lebensmittel

Restaurant als Lebens­mittel­unternehmen im Sinne von § 40 Abs. 1a LFGB

Befindet sich Mäusekot auf Lebensmittel eines Restaurants darf die zuständige Behörde gemäß § 40 Abs. 1a LFGB die Öffentlichkeit darüber informieren. Ein Restaurant ist als Lebens­mittel­unternehmen im Sinne der Vorschrift anzusehen. Das Informationsrecht umfasst aber nur Missstände, die einen Lebensmittelbezug aufweisen. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Betriebskontrolle in einem Restaurant in Hessen im Juni 2020 wurde unter anderem Mäusekot auf Lebensmittel, in mehreren Suppentassen und im Besteckkasten gefunden. Zudem bestanden bauliche Mängel. Die zuständige Behörde beabsichtigte die Missstände auf ihrer Internetseite www.verbraucherfenster.hessen.de zu veröffentlichen. Dagegen richtete sich die einstweilige Anordnung der Restaurantbetreiberin.Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. entschied teils zu Gunsten der Restaurantbetreiberin. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung sei § 40 Abs. 1a LFGB. Denn ein Restaurant... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Vergleich vom 24.05.2012
- 25 Sa 2138/11 -

"Whistleblowing" – Streit um außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin durch Vergleich beendet

Altenpflegerin erhält Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich

Der über Jahre andauernde Streit um die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihrem Arbeitgeber Missstände im Pflegebereich vorgeworfen hat, wurde nun durch einen Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beendet.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Altenpflegerin mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt und ihm unter anderem Betrug in Bezug auf die Dokumentation der Pflegeleistungen vorgeworfen.Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte mit Entscheidung vom 28. März 2006 die fristlose Kündigung wegen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.2012
- 1 BvR 3023/11 -

Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung von Missständen in der Heimerziehung in Westdeutschland erfolglos

Beschwerdeführer wird zunächst an Fachgerichte verwiesen

Angestoßen durch Petitionen ehemaliger Heimkinder setzte der Deutsche Bundestag im Dezember 2008 einen Runden Tisch zur Aufarbeitung der Heimerziehung in Westdeutschland zwischen 1949 und 1975 ein. In seinem Abschlussbericht führt der Runde Tisch aus, es sei in westdeutschen Heimen „zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen [...], die auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz und auch nicht mit pädagogischen Überzeugungen vereinbar waren.“ Im Rahmen des Runden Tisches und in der anschließenden parlamentarischen Auseinandersetzung wurde auch diskutiert, wegen des erlittenen Unrechts pauschalierte Entschädigungsansprüche für die ehemaligen Heimkinder zu schaffen. Dieser Vorschlag setzte sich nicht durch. Am 7. Juli 2011 beschloss der Deutsche Bundestag, im Rahmen einer Fonds-Lösung Hilfen zur Milderung der Folgeschäden der Heimerziehung in Westdeutschland zu gewähren, die größtenteils als Sachleistungen erbracht werden sollen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses errichteten der Bund, die westdeutschen Bundesländer und die evangelische und katholische Kirche einen Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“, der ausschließlich für die Heimerziehung in Westdeutschland zuständig ist und der zum 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen hat.

Der 1952 geborene Beschwerdeführer wurde bereits als Säugling von seiner Mutter getrennt und lebte bis 1966 in verschiedenen westdeutschen Kinderheimen. Er wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde unter anderem gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 und gegen verschiedene Regelungen zum Fonds Heimerziehung. Er sei während seiner Heimunterbringung zahlreichen... Lesen Sie mehr




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