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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mindestvoraussetzungen“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.06.2018
- 6 A 2014/17, 6 A 2015/17, 6 A 2016/17 -
Nordrhein-Westfalen: Mindestkörpergröße von 163 cm für Polizeivollzugsdienst rechtmäßig
Land muss keine Ausnahmeregelung für kleinere, besonders kräftige und trainierte Bewerber schaffen
Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 163 cm für männliche und weibliche Bewerber für den nordrhein-westfälischen Polizeivollzugsdienst ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bewerberinnen aus Oberhausen, Rheinberg und Kleve, die 161,5 cm, 162 cm und 162,2 cm groß sind, wandten sich gegen Bescheide des beklagten Landes, das wegen ihrer Körpergröße die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1. September 2017 abgelehnt hatte.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ihren Klagen stattgegeben. Auf die Berufung des beklagten Landes wies das Oberverwaltungsgericht die Klagen ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 163 cm für den Zugang zum gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nord-rhein-Westfalen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2018
- 2 K 766/18 -
Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig
Körperliche Eignung für Polizeidienst nur mit bestimmter Mindestgröße gewährleistet
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes einheitlich für Frauen und Männer festgelegte Mindestgröße von 163 cm rechtmäßig ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in NRW im Jahr 2018 beworben. Sie wurde vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil sie mit einer Größe von 160 cm die geforderten 163 cm unterschreitet.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die dagegen gerichtete Klage ab und führte zur Begründung aus, dass eine einheitliche... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.10.2017
- C-409/16 -
Festlegung einer Mindestkörpergröße unabhängig vom Geschlecht für Zulassung zur Polizeischule in Griechenland diskriminierend
Vorschrift zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Polizei voraussichtlich nicht notwendig
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass eine Regelung, die als Kriterium für die Zulassung zu einer Polizeischule unabhängig vom Geschlecht eine Mindestkörpergröße vorsieht, eine unerlaubte Diskriminierung von Frauen darstellen kann. Eine solche Maßnahme ist unter Umständen nicht notwendig, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Polizei zu gewährleisten.
Mit Entscheidung des Leiters der griechischen Polizei wurde ein Auswahlverfahren für die Zulassung zur griechischen Polizeischule für das akademische Jahr 2007/2008 bekannt gegeben. In dieser Bekanntmachung wurde eine Bestimmung des griechischen Rechts übernommen, wonach alle Bewerber unabhängig von ihrem Geschlecht mindestens 1,70 m groß sein müssen. Frau Maria-Eleni Kalliri wurde... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.09.2017
- 6 A 916/16 -
Mindestkörpergröße für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig
Polizeibewerber muss nicht 168 cm groß sein
Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 cm für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht im Fall eines 32-Jährigen aus Essen, der nur 166 cm groß ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich für die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten beworben. Unter Hinweis auf die Erlasslage in Nordrhein-Westfalen, wonach die Mindestkörpergröße bei Frauen 163 cm und bei Männern 168 cm beträgt, wurde er vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der dagegen erhobenen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2017
- 2 K 7427/17 -
Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
Zugang zum Beamtenverhältnis darf nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden
Die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes festgelegten Mindestgrößen von 163 cm für Frauen und 168 cm für Männer sind unwirksam. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und verpflichtete damit das Land, die Bewerberin zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 beworben. Sie wurde vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil sie mit einer Größe von 161,5 cm die geforderten 163 cm unterschreitet. Von einer körperlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst geht das Land NRW gleichermaßen für Frauen und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2017
- Az. 5 K 219.16 -
Mindestgröße für Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zulässig
Für Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen und für Anwendung unmittelbaren Zwangs müssen gewisse körperliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein
Die Vorgaben an die mindestens zu fordernde Körpergröße von Bewerbern für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Land Berlin sind nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Berlin nicht zu beanstanden.
Die 1997 geborene und 154 cm große Klägerin bewarb sich um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei zum April 2017. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte die Bewerbung ab, da die Klägerin die für die Laufbahn vorgeschriebene Mindestgröße von 160 cm für Bewerberinnen (für männliche Bewerber: 165 cm) unterschreite. Zur Begründung ihrer Klage trug die Klägerin vor, ihre... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 31.01.2013
- 9 K 242/12 -
Versicherungsbeiträge nicht lebensnotwendig
Zum Abschluss einer Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie Unfallversicherung besteht keine gesetzliche Verpflichtung
Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung gehören nicht zu den notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung in vollem Umfang zum steuerlichen Abzug zuzulassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.
Versicherungsbeiträge sind nur im Rahmen eines bestimmten Höchstbetrags als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Das Bundesverfassungsgerichts hielt in einer Entscheidung vom Februar 2008 den Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für nicht ausreichend und verpflichtete den Gesetzgeber, diejenigen Beiträge zum Abzug zuzulassen, die dem Steuerpflichtigen... Lesen Sie mehr