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Donnerstag, 5. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietpreisüberhöhung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2021
- 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20 und 2 BvL 4/20 -

BVerfG erklärt Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") für nichtig

"Berliner Mietendeckel" verfassungswidrig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungs­zuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungs­kompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungs­befugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.

Das MietenWoG Bln trat – mit Ausnahme des § 5 MietenWoG Bln – am 23. Februar 2020 in Kraft. Der „Berliner Mietendeckel“ besteht für die von seinem Anwendungsbereich erfassten Wohnungen im Wesentlichen aus drei Regelungskomplexen: einem Mietenstopp, der eine Miete verbietet, die die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet (vgl. §§ 1, 3 MietenWoG Bln), einer lageunabhängigen Mietobergrenze bei Wiedervermietungen (vgl. §§ 1, 4 MietenWoG Bln), wobei gebäude- und ausstattungsbezogene Zuschläge sowie bestimmte Modernisierungsumlagen erlaubt sind (vergleiche §§ 1, 4 in Verbindung mit §§ 6, 7 MietenWoG), sowie einem gesetzlichen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2019
- 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18 -

"Mietpreisbremse" nicht verfassungswidrig

Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe verstoßen nicht gegen Garantie des Eigentums, Vertragsfreiheit oder allgemeinen Gleichheitssatz

Die mit dem Miet­rechts­novellierungs­gesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte "Mietpreisbremse") sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht und nahm damit eine Verfassungs­beschwerde gegen diese Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung an. Zudem verwarf das Bundes­verfassungs­gericht zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet hatte.

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz wurden Bestimmungen über die höchstzulässige Miete bei Wiedervermietung von nicht der Preisbindung unterliegendem Wohnraum ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Zentrale Neuregelung ist § 556 d BGB, der vorsieht, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.08.2018
- 66 S 18/18 -

Verstoß gegen Mietpreisbremse: Abtretung von Ansprüchen aus Mietverhältnis bei überhöhter Miete an Inkassogesellschaft zulässig

LG verneint Verstoß gegen Rechts­dienstleistungs­gesetz

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass es zulässig ist, sich im Rahmen von Inkasso­dienst­leistungen wirksam Ansprüche aus einem Mietverhältnis abtreten zu lassen, um sie dann im eigenen Namen vorgerichtlich und - bei fehlender Einigung - auch gerichtlich geltend zu machen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens bietet als Inkassodienstleisterin gewerblich die Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte von Wohnraummietern aus den Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse an. Über verschiedene Internetangebote ermöglicht sie es interessierten Wohnraummietern, sich zunächst durch Nutzung eines "Mietpreisrechners" online näherungsweise über die... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2017
- VG 4 K 103.16 -

Keine Überprüfung der Mietpreisbremse durch Verwaltungsgerichte

Klage unzulässig

Ob die Mietpreis­begrenzungs­verordnung rechtmäßig ist, kann nicht durch Verwaltungsgerichte überprüft werden. Insofern war eine Klage unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier vorliegenden Verfahren ist die Klägerin Miteigentümerin einer zur Zeit nicht vermieteten Wohnung. Sie plant die Neuvermietung zu einem Mietzins, der ihren Angaben zufolge die Beschränkungen nach der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Berlin übersteigen würde. Mit ihrer Klage begehrt sie die Feststellung, bei der Neuvermietung einer... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 19.09.2017
- 67 S 149/17 (und  Beschluss vom 14.09.2017) -

Landgericht Berlin hält Vorschriften zur Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 d BGB) führen zu ungleicher Behandlung von Vermietern

Das Landgericht Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sogenannte Mietpreisbremse (§ 556 d BGB) für verfassungswidrig.

In einem Hinweisbeschluss hatte das Landgericht ausführlich seine Rechtsansicht begründet und zunächst mitgeteilt, dass es beabsichtige, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die genannte Vorschrift mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dazu kam es allerdings nicht. In der nachfolgend stattgefundenen Verhandlung stellte... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 29.03.2017
- 65 S 424/16 -

Berliner Mieten­begrenzungs­verordnung nicht zu beanstanden

Vermieterin unterliegt auch in II. Instanz in Rechtsstreit um überhöhte Miete gemäß Mieten­begrenzungs­verordnung

Das Landgericht Berlin hat die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, die von ihrem Mieter in erster Instanz erfolgreich auf Rückzahlung von überhöhter Miete nach den Vorschriften der Mieten­begrenzungs­verordnung in Anspruch genommen wurde.

Das Landgericht Berlin sah keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der anzuwendenden Gesetzesvorschrift (§ 556 d BGB) oder der darauf beruhenden Verordnung. Das soziale Wohnraummietrecht habe die Aufgabe, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen einerseits der Vermieter und andererseits der Mieter zu gewährleisten. Der rasante Anstieg von Wohnungssuchenden in Universitätsstädten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 08.09.2016
- 11 C 414/15 -

Verstoß gegen Berliner Mietpreisbremse: Mieter steht Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete zu

Berliner Mietpreisbremse ist wirksam

Liegt die Netto-Kaltmiete einer Wohnung im Bereich einer Mietpreisbremse um mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so liegt ein Verstoß gegen § 556 d Abs. 1 BGB vor. Der Verstoß gegen die Mietpreisbreme begründet einen Anspruch des Mieters auf Rückforderung der zu viel gezahlten Miete. Die Berliner Mietpreisbremse ist zudem wirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss eines Mietvertrags über eine ca. 73,35 qm großen Wohnung in Berlin im Juli 2015 erklärte ein Mieter seinen Vermietern, dass er die Netto-Kaltmiete in Höhe von 725 Euro für zu hoch hält. Seiner Meinung nach sei die Miete unzulässig hoch, da sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteige und somit gegen die Mietpreisbremse... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2016
- 2 C 202/16 -

Mietpreisbremse: Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Miete verurteilt

Verstoß gegen zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Eine Vermieterin wurde nach den Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse zur Rückzahlung von überhöhter Miete verurteilt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden. Damit liegt - soweit ersichtlich - erstmals ein Berliner Urteil vor, in dem es um Mietschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geht.

Im hier zugrundeliegenden Rechtsstreit hatten die Parteien am 16. Oktober 2015 einen Mietvertrag über die Vermietung einer 73,95 m² großen, in Berlin-Lichtenberg gelegenen Wohnung abgeschlossen. Danach betrug die von den Mietern zu zahlende Miete 562,02 EUR; dies entspricht einem Mietzins von 7,60 EUR netto kalt pro Quadratmeter. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2015 wandten sich die... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.10.2013
- 2 Ss-OWi 470/12, 2 Ss OWi 470/12 -

Bußgeld wegen überhöhter Miete: Ausnutzung eines sozial schwachen Mieters sowie einer angespannten Wohnungslage begründet Ordnungswidrigkeit

Ausnutzung zweifelhaft bei Übernahme der Mietkosten durch Sozialhilfeträger

Verlangt ein Vermieter eine überhöhte Miete und nutzt er dabei eine angespannte Wohnungslage sowie die soziale Schwäche eines Mieters aus, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 1 Wirtschafts­straf­gesetz (WiStG). Eine Ausnutzung kann jedoch zweifelhaft sein, wenn der Sozialhilfeträger die Mietkosten übernimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Vermieter mehrerer Wohnungen einen Bußgeldbescheid wegen vorsätzlicher Mietpreisüberhöhung. Nach Einlegung eines Einspruchs bestätigte das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Wesentlichen den Bußgeldbescheid. Es führte zur Begründung aus, dass der Vermieter bei zwei Mietverhältnissen eine mehr als 20 % über dem üblichen Mietzins liegende Miete verlangt... Lesen Sie mehr