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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Maultaschen“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Vergleich vom 30.03.2010
- 9 Sa 75/09 -

Widerruflicher Vergleich im "Maultaschenfall"

Maultaschen wären als Abfall entsorgt worden

Die Altenpflegerin aus einer Klinik in Konstanz, die wegen des "Diebstahls" von sechs Maultaschen ihren Job verlor, hat vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit ihrem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen. Sie erhält eine Abfindung und eine Gehaltsnachzahlung.

Die Arbeitsgerichte aller Instanzen sind nach dem Arbeitsgerichtsgesetz gehalten, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Dazu hat die Kammer des Landesarbeitsgerichts den Parteien einen Vorschlag unterbreitet, der vorsieht, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich erst am 31. Dezember 2009 - was der Frist für eine ordentliche Kündigung entspricht - geendet hat und die Klägerin zudem eine Abfindung in der üblichen Größenordnung (wie § 1 a KSchG) erhält.Für das Gericht war für diesen Vergleichsvorschlag maßgeblich, dass die Frage der Berechtigung der außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen des... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 16.10.2009
- 4 Ca 248/09 -

Maultaschenfall: Fristlose Kündigung wegen Diebstahls von sechs Maultaschen, die entsorgt worden wären, rechtmäßig

Erteilung einer Abmahnung für fehlerhaftes Handeln nicht ausreichend - Mitarbeiterin griff in das Eigentum des Arbeitgebers ein

Eine Mitarbeiterin in einem Altenheim, die an ihrem Arbeitsplatz die von den Bewohnern beim Mittagessen übrig gebliebenen Maultaschen verzehrt bzw. mit nach Hause nimmt, kann von ihrem Arbeitgeber wegen Diebstahls fristlos entlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Maultaschen ansonsten im Müll gelandet wären, entschied das Arbeitsgericht Lörrach.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mitarbeiterin eines Altenheims nicht nur "3 bis 4" sondern 6 Maultaschen aus den Resten der am 21. April 2009 ausgegebenen Bewohnerverpflegung genommen und diese auch nicht etwa sofort verzehrt, sondern wollte diese vielmehr in einer Stofftasche verborgen mit nach Hause nehmen. Die Frau verstieß damit gegen eine Regelung, wonach Essensreste nicht... Lesen Sie mehr