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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Massivität“ veröffentlicht wurden

Landgericht Köln, Urteil vom 21.01.1993
- 1 S 365/92 -

"Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch": Massive Beleidigung gegenüber Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung

Ausnahme: Momentaner Kontrollverlust

Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter massiv und ist dies nicht aufgrund eines momentanen Kontrollverlustes zurückzuführen, kann dem Mieter fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall äußerte sich ein Mieter gegenüber seinem Vermieter in Anwesenheit von zwei Handwerkern folgendermaßen: " Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch". Nachdem der Vermieter in ruhigem Tonfall seine Entrüstung kundtat, bezeichnete der Mieter den Vermieter nochmals als "Arschloch". Hintergrund der Beschimpfung war, dass der Vermieter eine offensichtlich unberechtigte Forderung gegenüber dem Mieter geltend machte. Aufgrund der Äußerungen des Mieters kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter die Kündigung für unwirksam hielt, landete der Fall vor Gericht.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 15.05.2013
- 3 L 191/13.MZ -

Einfamilien­haus­besitzer müssen Bau eines Mehrfamilienhauses auf benachbartem Grundstück hinnehmen

Bauvorhaben hat keine unzumutbaren Auswirkungen auf Grundstück der Nachbarn

Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag von Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks gegen eine von der Stadt Mainz erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses abgelehnt.

Die Antragssteller des zugrunde liegenden Streitfalls machten im Wesentlichen geltend, dass sich das geplante Mehrfamilienhaus aufgrund seiner Massivität und Kubatur nicht in die durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägte Umgebung einfüge. Außerdem bringe die zugelassene Zufahrt auf eine stark befahrene Straße Gefahren für die Verkehrssicherheit mit sich.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr