wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Marder“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.01.2003
- 815 C 238/02 -

Mietminderung von ca. 24 % aufgrund nächtlicher Ruhestörung durch Marder

Erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch erhebliche Störung der Nachtruhe

Kommt es aufgrund eines Marders zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe durch Lärm, so kann dies eine Mietminderung von ca. 24 % rechtfertigen. Denn eine erhebliche nächtliche Ruhestörung beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Dachgeschosswohnung seine Miete für den November 2001 um 23,55 %. Hintergrund dessen war, dass in dieser Zeit ein Marder im Hohlraum zwischen Dachaußen und -innenhaut lebte und vor allem nachts erheblichen Lärm durch das Herumlaufen und Fauchen verursachte. Der Vermieter hielt das Minderungsrecht lediglich in Höhe von 15,7 % für gerechtfertigt und erhob daher Klage auf Zahlung der rückständigen Miete.Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf die rückständige Miete zu. Denn der Wohnungsmieter habe seine Miete um... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 27.09.2016
- 72 C 2081/16 -

Recht zur Mietminderung von 10 % aufgrund Lärms durch im Dachgeschoss lebende Marder

Mietmangel aufgrund erheblicher Störung der Nachtruhe

Kommt es aufgrund von im Dachgeschoss lebenden Mardern zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund dessen war, dass im über der Wohnung liegenden Dachgeschoss Marder hausten und von diesen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr erheblicher Lärm in Form von Schreien und Kratzen ausging. Der Dachboden war mit einem Fehlboden versehen, so dass die Geräusche in der Wohnung deutlich wahrnehmbar waren. Der... Lesen Sie mehr