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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Loyalitätskonflikt“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2022
- 18 UF 22/22 -

Kein Umgangsrecht für Ex-Partner bei Loyalitätskonflikt des Kindes wegen vehementer Ablehnung des Umgangs durch leiblichen Elternteil

Umgangskontakte dienen nicht dem Kindeswohl

Einem Ex-Partner, der nicht der leibliche Elternteil des Kindes ist, steht trotz sozial-familiärere Beziehung kein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB zu, wenn das Kind wegen der vehementen Ablehnung des Umgangs durch das leibliche Elternteil in einem Loyalitätskonflikt ist. In diesem Fall dient der Umgang nicht dem Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wurden im Wege der künstlichen Befruchtung zwei Kinder gezeugt und von einer der Partnerinnen ausgetragen und geboren. Bis zur Trennung des Paares im August 2021 übernahm die andere Partnerin in erheblichem Umfang die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Einige Monate nach der Trennung verweigerte das leibliche Elternteil der Kinder jeglichen Umgang mit der Ex-Partnerin. Hintergrund dessen war die fehlende Aufarbeitung der Trennungsgründe. Die Ex-Partnerin war mit dem Umgangsausschluss nicht einverstanden und beantragte im Eilverfahren... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 30.06.2021
- 2 UF 47/21 -

Großeltern haben nicht in jedem Fall ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln

OLG bestätigt Entscheidung des Familiengerichts

Ist das Verhältnis zwischen einem Elternteil und den Großeltern stark zerrüttet, kann dies zu Loyalitäts­konflikten bei den Enkelkindern führen. Die Großeltern haben dann kein Umgangsrecht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschieden

Die Großeltern väterlicherseits forderten von den getrenntlebenden Eltern, einen regelmäßigen Wochenend- und Ferienumgang zuzulassen. Der Vater befürwortete dies zusätzlich zu seinem eigenen Umgang mit den Kindern. Die Mutter hingegen sprach sich gegen weitergehende Umgänge mit den Großeltern aus, unter anderem mit der Begründung, dass die Beziehung zwischen den Großeltern und ihr sehr stark belastet sei.... Lesen Sie mehr




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