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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Low Performer“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2008
- 2 AZR 536/06 -

BAG zur Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern

Dreimal so viele Packfehler wie der Durchschnitt rechtfertigen verhaltensbedingte Kündigung

Eine Arbeitnehmerin, die über einen längeren Zeitraum eine qualitativ erheblich unterdurchschnittliche Leistung erbringt, kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Bei einer Fehlerquote von etwa dem Dreifachen des Durchschnitts anderer Mitarbeiter kann eine unterdurchschnittliche Leistung nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vorliegen.

Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet. Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 12.06.2007
- 6 Sa 37/07 -

Allein wegen einer schwachen Arbeitsleistung kann nicht gekündigt werden

Arbeitgeber muss Ursache für Minderleistung erforschen und vor Kündigung eine Abmahnung aussprechen

Arbeitnehmer dürfen nicht allein wegen unterdurchschnittlicher Arbeitsleistungen (so genannte "Low-Performer") gekündigt werden. Ein Arbeitgeber darf eine Kündigung erst aussprechen, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht und erst nachdem er den Arbeitnehmer mindestens einmal erfolglos abgemahnt hat. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber auch die Gründe für die Minderleistung erforschen und diese möglichst beseitigen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kündigte ein Spediteur einem 61 Jahre alten Kraftfahrer, der bereits mehr als 15 Jahre in der Spedition tätig war. Jahrelang hatte er ohne Komplikationen Heizöl ausgeliefert. Als der Bereich Heizöl verkauft wurde, widersprach der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang und blieb beim alten Arbeitgeber. Er fuhr nunmehr Farben und Materialien aus. Für die Touren benötigte... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2003
- 2 AZR 667/02 -

BAG zur Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern ("Low Performer")

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer personen- oder auch verhaltensbedingt kündigen, wenn dieser keine angemessene Gegenleistung erbringt. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer nicht angemessen ausschöpft und ihm daher eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum erheblich leistungsschwächer als andere Mitarbeiter ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der über 55 Jahre alte Kläger ist seit 1980 bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Als Kommissionierer hat er die Aufgabe, mit Hilfe eines Förderfahrzeugs Warengebinde aus Regalen zu ziehen und in Behälter zu verladen. Die Beklagte zahlt neben dem Grundlohn eine Prämie, wenn der Arbeitnehmer eine "Normalleistung 1,0" übertrifft. Nach Darstellung der Beklagten erreichte... Lesen Sie mehr




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