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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lotteriesteuer“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.08.2009
- II R 16/07 -

BFH: Keine Lotteriesteuer für Freilose

Freilos ist Spielgewinn für den keine Lotteriesteuer anfällt

Für Freilose, die mit gekauften Losen gewonnen werden und eine „zweite Gewinnchance“ bieten, fällt keine Lotteriesteuer an. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Lotteriesteuer unterliegen die im Inland veranstalteten öffentlichen Lotterien. Die Steuer beträgt 16 2/3 % vom Einsatz, der für den Erwerb der Lose zu zahlen ist.Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof betraf eine staatlich genehmigte Lotterie mit Rubbellosen, bei der eine Million Lose in den Verkauf gelangten. Mit diesen Losen konnten insgesamt 200.000 Freilose gewonnen werden. Diese berechtigten zu einer erneuten Teilnahme an der Lotterie, ohne dass dafür ein weiterer Einsatz zu zahlen war. Der Wert der Freilose konnte nicht ausgezahlt werden.Nach Meinung der Finanzverwaltung sollten auch solche Freilose wegen... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.04.2008
- II R 4/06 -

BFH zur Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck nach außen lediglich auf die Vermittlung von Spielgemeinschaften und Spielverträgen gerichtet ist, eine der Lotteriesteuer unterliegende Lotterie veranstaltet, wenn es die ihm von den Spielern zum Einsatz bei einer genehmigten Lotterie überlassenen Mittel für sich behält und die Spieler die Gewinne, die beim absprachegemäßen Abschluss von Lotterieverträgen angefallen wären, aus den Einsätzen ausgezahlt erhalten.

Der Bundesfinanzhof bejahte dies. Eine Lotterie könne auch in der Weise veranstaltet werden, dass der Unternehmer sich an eine bereits bestehende andere Lotterie anschließe und den Teilnehmern entsprechende Gewinne auszahle. Die eigene Verlosung von Gewinnen sei nicht Voraussetzung für eine Lotterie i.S. des § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Die Lotteriesteuer sei sowohl mit... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 16.11.2005
- 11 K 3095/04 -

"Vermittler" von Lotto-Tipp-Gemeinschaften müssen Lotteriesteuer zahlen

Gewerbliche Vermittler von Lotto-Spielgemeinschaften können als Veranstalter einer Lotterie zur Abführung von Lotteriesteuer verpflichtet sein. Dies hat das Finanzgericht Köln in seinem Urteil entschieden.

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem ein solches "Vermittlungsunternehmen" keine Lottoscheine bei den staatlichen Lottogesellschaften erworben hat. Die Klägerin hat den einzelnen Spielgemeinschaften lediglich Lottozahlen zugeordnet und für diese das Ergebnis der amtlichen Lottoziehung übernommen. Sie hat entsprechende Gewinnanteile ermittelt und diese aus den eingenommenen... Lesen Sie mehr



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