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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lohnzahlung“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.09.2022
- 3 Sa 46/22 -
Kein Lohnanspruch des Mitarbeiters eines Sanitätshauses bei Verweigerung zur Corona-Testung
Arbeitgeber kann Arbeitnehmer von Arbeit freistellen
Verweigert ein ungeimpfter Mitarbeiter eines Sanitätshauses die verpflichtende Corona-Testung, so kann der Arbeitgeber ihn freistellen. Ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in einem Sanitätshaus in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigter Arbeitnehmer war in der Zeit von September bis Dezember 2021 von der Arbeit unentgeltlich freigestellt . Hintergrund dessen war, dass der ungeimpfte Arbeitnehmer sich weigerte, sich täglich auf das Corona-Virus zu testen. Der Arbeitnehmer war im Außendienst in Krankenhäusern tätig. Ihm oblag die Kundenbetreuung sowie die Lieferung und Anpassung von Hilfsmitteln. Der Arbeitnehmer erhob gegen seine Arbeitgeberin Klage auf Zahlung des Lohns. Das Arbeitsgericht Stralsund wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Arbeitnehmers.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.06.2019
- 17 Sa 46/19 -
Suger-Daddy-Verhältnis: Zum Schein als Haushälterin angestellte Prostituierte hat Anspruch auf Lohn, Urlaubsabgeltung und Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Keine Sittenwidrigkeit des Prostitutionsvertrags
Soll eine nur zum Schein als Haushälterin Angestellte tatsächlich sexuelle Dienstleistungen erbringen, so ist der Prostitutionsvertrag nicht sittenwidrig, wenn sich die Angestellte frei dazu entscheidet sexuelle Dienstleistungen zu erbringen. Ihr stehen dann Ansprüche auf Lohnzahlung, Urlaubsabgeltung und Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine 35-jährige Frau seit Juni 2017 bei einem Mann laut dem Arbeitsvertrag als Haushälterin tätig. Führ ihre Tätigkeit erhielt sie ein Monatslohn von 460 Euro. Zudem stand ihr ein Urlaubsanspruch von 25 Tagen zu. Tatsächlich war das Arbeitsverhältnis von Anfang an jedoch auf die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen gerichtet. Nachdem der Mann... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018
- 5 AZR 205/17 -
BAG: Rückzahlung von Leistungen des Jobcenters bei verspäteter Lohnzahlung stellt keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar
Keine Freistellung von Rückzahlungspflicht unter Gesichtspunkt des Verzugsschadens
Bekommt ein Arbeitnehmer wegen einer verspäteten Lohnzahlung zunächst Leistungen vom Jobcenter, so stellt die Rückzahlungspflicht der Leistung bei Auszahlung des Lohns keinen vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden dar. Eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens kommt nicht in Betracht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sein Arbeitgeber den Lohn für Mai 2014 nicht auszahlte, beantragte ein Arbeitnehmer beim Jobcenter Leistungen. Diese bekam er auch bewilligt. Nachdem aber der Arbeitgeber den Lohn für Mai 2014 auszahlte, verlangte das Jobcenter wegen des Wegfalls der Hilfebedürftigkeit die Leistung in Höhe von ca. 535 Euro zurück. Der Arbeitnehmer beanspruchte... Lesen Sie mehr
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