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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lohnverzicht“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2009
- 8 AZR 722/07 -
BAG: Ein Verzicht auf Lohnansprüche, um einen Betriebsübergang zu ermöglichen, ist nichtig
Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zu einem Übergang des Betriebs auf einen Dritten kommt, verstößt gegen zwingendes Gesetzesrecht und ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin arbeitete seit 1998 für den Beklagten als Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Der Beklagte erfüllte die vertraglichen Ansprüche der Klägerin auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2003 nur noch teilweise, 2004 überhaupt nicht mehr. Im Frühjahr 2005 informierte der Beklagte die Klägerin und die anderen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Arbeitnehmer darüber, dass dieser Bereich zum 1. April 2005 von einem anderen Träger übernommen werde und die Arbeitsverhältnisse auf diesen übergehen sollten. Die Übernahme werde aber nur erfolgen, wenn die Mitarbeiter auf alle offenen Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichteten,... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 04.03.2009
- B 11 AL 8/08 R -
BSG: Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts
Lohnverzichtsvereinbarung kann auch gekündigt werden
Wenn ein Unternehmen in eine Schieflage gerät und die Beschäftigten zum Erhalt ihrer Arbeitsplätze auf Lohn verzichten, darf ihnen dies bei einer späteren Insolvenz nicht zum Nachteil gereichen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Danach müsse die Arbeitsagentur das Insolvenzgeld so berechnen, als hätte es nie einen Sanierungstarifvertrag gegeben. Ein solcher Tarifvertrag könne von der Gewerkschaft angesichts der drohenden Insolvenz auch mit Wirkung für die Vergangenheit gekündigt werden.
Der Kläger begehrt weiteres Insolvenzgeld (Insg) aus Bruttoentgeltansprüchen in Höhe von 3.018,53 €. Er war von August 1996 bis 31.10.2003 bei der K. GmbH beschäftigt. Über das Vermögen der K. GmbH, bei der mehrere hundert Arbeitnehmer beschäftigt waren, wurde am 01.11.2003 das Insolvenzverfahren eröffnet. Für den Kläger galt der Tarifvertrag der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie... Lesen Sie mehr
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