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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Liquid Extasy“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2016
- 1 StR 354/16 -

BGH: Herumstehenlassen einer Flasche mit unverdünntem Gammabutyrolacton (GBL) begründet Pflicht zum Herbeirufen eines Notarztes bei Konsum des GBL durch Partygäste

Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge

Lässt ein Drogenkonsument auf einer Party eine Flasche mit unverdünntem GBL stehen und konsumiert einer der Partygäste das GBL in unbekannter Menge, so muss der Besitzer der Flasche ärztliche Hilfe herbeirufen. Tut er dies nicht und stirbt der Konsument, so kann eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge (§ 227 des Strafgesetzbuches - StGB) bestehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Party einer Wohngemeinschaft ließ einer der Partygäste eine Flasche mit unverdünntem, hochkonzentriertem (Gamma-Butyrolacton) GBL stehen. Am frühen Morgen tranken zwei der Partygäste eine unbekannte Menge aus der Flasche mit GBL. Sie gingen dabei davon aus, dass die Flasche verdünntes und somit konsumfähiges GBL enthielt. Die beiden Partygäste wurden anschließend müde und begaben sich zum Schlafen in ein Schlafzimmer. Der Besitzer der Flasche, der von dem Konsum des GBL durch die beiden Partygäste wusste, schaute immer wieder nach den beiden. Da es jedoch keine Anzeichen für eine Lebensgefahr... Lesen Sie mehr




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