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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lehrmittel“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 08.05.2019
- B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R -

Härtefall-Mehrbedarf: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher übernehmen

Mangels Lernmittelfreiheit selbst zu kaufende Bücher sind nicht vom Regelbedarf erfasst

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen sind, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Denn der Ermittlung des Regelbedarfs liegt eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde. Deren Ergebnis für Schulbücher ist folglich nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gilt.Daher sind Schulbücher für Schüler, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II zu übernehmen. Dieser Mehrbedarf wurde aufgrund... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2016
- VG 3 K 84.15 -

Eltern haben kein Recht auf bestimmtes Schulbuch

Berliner Schulgesetz verleiht keinen Anspruch auf Verwendung bestimmter Lehr- und Lernmittel

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Eltern nicht verlangen können, dass in der Schule bestimmte Schulbücher verwendet werden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Vater eines 17-jährigen Schülers, der eine Oberschule in Berlin-Kreuzberg besucht. Im Geschichtsunterricht des Sohnes kam ein Schulbuch zur Verwendung, in welchem die Landung der alliierten Truppen in Frankreich am 6. Juni 1944 als "Invasion" bezeichnet wird. Diese Darstellung hält der Kläger für unzutreffend, da die Alliierten nicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 29.10.2015
- 5 K 2394/14 -

Schulträger muss Schülern grafikfähigen Schultaschenrechner kostenlos zur Verfügung stellen

Lehrmittelfreiheit umfasst Anschaffung eines für den Unterricht erforderlichen Taschenrechners

Ein für den Unterricht erforderlicher grafikfähiger Taschenrechner gehört zu den Lernmitteln, die nach den Vorschriften der Sächsischen Verfassung vom Träger öffentlicher Schulen für alle Schüler unentgeltlich bereitgestellt werden muss. Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden.

Im vorliegenden Fall war der Vater eines Achtklässlers mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Er vertrat die Meinung, dass die Lernmittelfreiheit im Freistaat Sachsen auch die Anschaffung eines grafikfähigen Taschenrechners umfasst. Die Große Kreisstadt Radebeul als Schulträger war allerdings nicht bereit, dieses Gerät dem Sohn des Klägers unentgeltlich zur Verfügung... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.03.2013
- 6 A 1760/11 -

Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

Lehrer hat Aufwendungsersatzanspruch nach Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 677, 679 BGB)

Einem beamteten Lehrer müssen die Aufwendungen für die Beschaffung von Schulbüchern vom Land erstattet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Streitfall steht der Kläger im Dienst des beklagten Landes NRW. Er ist am Berufskolleg Barmen in Wuppertal beschäftigt. Das Land lehnte seinen Antrag ab, ihm Schulbücher in der Auflage zur Verfügung zu stellen, die im Unterricht in den von ihm unterrichteten Klassen verwendet wurde. Es wirkte auch nicht beim Schulträger, der Stadt Wuppertal, darauf hin, dass... Lesen Sie mehr




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