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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Laufzeitverlängerung“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.08.2015
- XII ZR 84/14 -

BGH: Vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch Mieter trotz Mietmangels führt nicht zum Ausschluss des Miet­minderungs­rechts

Keine Anwendung von § 536 b BGB

Übt ein Mieter trotz Vorliegens eines Mangels vorbehaltlos eine Verlängerungsoption aus und wird damit die Laufzeit des Mietvertrags verlängert, so führt dies nicht zu einem Ausschluss seines Mietminderungsrecht. Die Vorschrift des § 536 b BGB kommt nicht zur Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab Februar 2012 minderte die Mieterin einer Gewerbeimmobilie ihre Miete um 50 %. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht. Sie verwies darauf, dass die Mieterin trotz Kenntnis von den Mängeln vorbehaltslos von der Option zur Verlängerung des Mietvertrags Gebrauch gemacht habe. Ein Recht zur Mietminderung sei somit ausgeschlossen gewesen. Die Vermieterin klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Koblenz gaben der Zahlungsklage statt. Nach Auffassung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.06.2011
- VG 2 K 46.11 -

Bundesjustizministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke offenlegen

Akteneinsicht muss auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes gewährt werden

Das Bundesministerium der Justiz muss Einsicht in seine Akten zu der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit jenes Gesetzes gewähren, mit welchem Ende 2010 die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke durchschnittlich um 12 Jahre verlängert wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Auf der Grundlage einer so genannten „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung änderte der Bundestag Ende 2010 ohne Zustimmung des Bundesrats das Atomgesetz. Im Vorfeld dieser Änderung wurde in der Presse berichtet, das Bundesministerium der Justiz vertrete die Auffassung, dass das Änderungsgesetz bei einer „moderaten Laufzeitverlängerung“ keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedürfe.... Lesen Sie mehr




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