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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Langzeitstudent“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 22.03.2018
- 6 A 297/16 HAL -

Erhebung von Langzeit­studien­gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit zulässig

Langzeit­studien­gebühren im Hochschulgesetz geregelt

Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass die Erhebung von Langzeit­studien­gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester bei einer Studienzeit von mehr als zehn Semestern zulässig ist. Ausnahmen sieht das Hochschulgesetz nur in Einzelfällen bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte vor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls studiert "Angewandte Medien- und Kulturwissenschaft" im Masterstudiengang. Vom 1. Mai bis zum 1. November 2016 absolvierte sie ein Praktikum in Spanien. Zum Wintersemester 2016/17 begann sie ihr 15. Fachsemester. Mit Bescheid vom 16. August 2016 setzte die Beklagte die Studiengebühren der Klägerin für das laufende Semester auf 500 Euro fest und bestimmte dass die Studiengebühr für jedes weitere Semester gleichfalls 500 Euro betrage. Zur Begründung führte sie aus, beim Masterstudiengang "Angewandte Medien- und Kulturwissenschaft" betrage die Gesamtregelstudienzeit fünf Jahre bzw. zehn Semester. Diese... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.09.2011
- 7 A 57/09 -

Universität kann Langzeitstudent nach 48 Semestern zwangsweise exmatrikulieren, wenn er die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung nicht mehr erfüllen kann

Zulässigkeit der generellen Exmatrikulation von Langzeitstudierenden weiterhin offen

Ob Universitäten nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Hochschulgesetz die Möglichkeit haben, so genannte Langzeitstudenten nach Ablauf einer bestimmten Studiendauer grundsätzlich ohne weiteres zu exmatrikulieren, bleibt weiterhin offen. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig in seiner Verhandlung klargestellt.

Im zu entscheidenden Einzelfall bestätigte das Gericht jedoch die von der beklagten Universität zu Lübeck ausgesprochene Exmatrikulation des seit dem Wintersemester 1985/86 für Humanmedizin eingeschriebenen Klägers als rechtmäßig und wies seine dagegen gerichtete Klage ab.Die Beklagte hatte die Entlassung des Klägers aus dem Studium im Jahre 2009 damit begründet,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 31.07.2007
- S 6 R 2323/07 -

Keine Waisenrente für 'Studentin' im 34. Semester

Auch 'Bestandsrenten' aus DDR-Zeiten garantieren keinen unbegrenzten Anspruch - Studium ist kein Selbstzweck

Eine 37jährige Berlinerin hat keinen Anspruch auf Weiterzahlung einer (Halb-) Waisenrente, obwohl sie nach wie vor als "Studentin" an der Humboldt-Universität immatrikuliert ist. Sie befindet sich inzwischen im 34. Fachsemester für evangelische Theologie. Nach Feststellung des Berliner Sozialgerichts absolviert sie inzwischen nur noch ein "Scheinstudium". Daher bestehe selbst nach altem Recht der DDR kein Anspruch, obwohl dort keine Alters-Obergrenze für Waisenrenten festgelegt worden war.

Die Frau hatte im Jahr 1986 in der DDR eine Halbwaisenrente erhalten, nachdem ihr Vater verstorben war. Nach der Wiedervereinigung wurde das Geld als „Bestandsrente“ weiter gezahlt. Einige Voraussetzungen der Rentenzahlung richteten sich daher – ausnahmsweise – weiter nach dem alten DDR-Recht. Die bundesdeutsche Rentenbehörde (Deutsche Rentenversicherung Bund) stoppte die Zahlung schließlich... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2007
- 2 AZR 731/05 -

Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers kein personenbedingter Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht zum Werkstudentenprivileg

Ein beschäftigter Student darf nicht gekündigt werden, nur weil er seine Sozialversicherungsfreiheit verloren hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Im Fall kündigte ein Arbeitgeber einen Studenten, bei dem die Soziaversicherungsfreiheit wegen einer überlangen Studiendauer wegfallen war.

Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist die Kündigung eines Arbeitnehmers u. a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers bedingt ist. Der Arbeitgeber soll das Arbeitsverhältnis auflösen können, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung und Fähigkeiten nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Vergleich vom 07.02.2006
- 1 K 1020/04 und 1 K 1052/04  -

Nordrhein-Westfalen: Keine Studiengebühr für Zweitstudium nach zügigem Erststudium?

Ob nach gegenwärtiger Rechtslage eine Studiengebühr für ein Zweitstudium erhoben werden darf, das nach einem zügigen, noch vor Einführung der Studiengebühren abgeschlossenen Erststudium begonnen wird, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Münster fraglich.

Das Gericht hat jetzt zwei Klagen verhandelt, mit denen sich Studierende zweier Hochschulen aus Münster gegen die Zahlung einer Studiengebühr wandten. Seit dem Sommersemester 2004 müssen in Nordrhein-Westfalen sogenannte Langzeitstudenten sowie Absolventen eines Zweit- oder Seniorenstudiums Studiengebühren zahlen. Die Kläger hatten ein erstes Studium in einer Studiendauer beendet, die... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Braunschweig, Entscheidung vom 01.02.2006
- 6 B 4/06 -

Niedersachsen: Zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren im Sommersemester 2006

In Niedersachsen dürfen derzeit keine Langzeitstudiengebühren für das Sommersemester 2006 erhoben werden. Die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage fehlt. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

In dem Verfahren ging es um den Eilantrag einer Mutter zweier Kinder, die an der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel das Fach Medieninformatik studiert. Die Fachhochschule hatte von ihr im November letzten Jahres verlangt, ab dem Sommersemester 2006 Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zu zahlen. Im Januar hat die Frau hiergegen Klage erhoben sowie einen Eilantrag... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2005
- 1 K 1130/05 -

Jura studierende Krankenschwester im 36. Semester kann Studienkosten steuerlich nicht geltend machen

Finanzgericht Rheinland-Pfalz gibt Finanzamt Recht

Mit Urteil vom 8. Juli 2005 zur Einkommensteuer 2003 hat das FG Rheinland-Pfalz zu der immer wieder aufgeworfenen Frage Stellung genommen, ob, bzw. inwieweit Aufwendungen für ein Studium steuerlich berücksichtigt werden können.

Die Ehefrau des Klägers war als Krankenschwester beschäftigt und im Wintersemester 02/03 im 36. Fachsemester an einer Universität eingeschrieben. In der Einkommensteuererklärung 2003 machten der Kläger und seine Ehefrau für das Jurastudium 1.227,- € geltend. Das Finanzamt lehnte es ab, die Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen, weil die Absicht, auf Grund der erlangten Ausbildung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28.06.2005
- 2 K 472/05.TR -

Rheinland-Pfalz: Studiengebühren für Langzeitstudierende

Die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Trier entschieden.

Das Gericht gab der beklagten Universität Trier Recht, die von einem Studierenden im 25. Fachsemester auf der Grundlage der im Juni 2004 in Kraft getretenen Studienkontenverordnung (StudKVO) des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur ab dem Wintersemester 2004/2005 eine Studiengebühr je Semester in Höhe von 650,00 € gefordert hat. Zur Begründung führten die... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2005
- S 10 RJ 166/03 -

Langzeitstudenten müssen Sozialbeiträge zahlen

39 Semester sind zu viel! Langzeitstudenten genießen kein Werksstudentenprivileg

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung die Kriterien für das sog. Werksstudentenprivileg bei Langzeitstudenten näher festgelegt. Eine Studentin, die bereits im 39. Semester an der Universität eingeschrieben ist, kann nicht mehr sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.

Das Sozialgesetzbuch sieht zwar grundsätzlich für ordentlich Studierende einer Hochschule die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vor. Das gilt sowohl für die Kranken- und Pflegeversicherung als auch für die Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung. Die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf haben dieses Privileg (sog. Werksstudentenprivileg) jedoch an die Bedingung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Entscheidung vom 12.05.2005
- S 22 AS 50/05 ER -

Kein Arbeitslosengeld II für Langzeitstudentin

Studenten können Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur in besonderen Härtefällen als Darlehen erhalten. Ein solcher Härtefall liegt nicht darin, dass ein Studium abgebrochen werden muss, um die Arbeitskraft zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 37-jährigen gelernten Möbelfachverkäuferin aus Dortmund, die nach zwei abgebrochenen Studiengängen nunmehr im 6. Fachsemester und im 17. Hochschulsemester Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum studiert. Die Studentin beantragte, die Arbeitsgemeinschaft ARGE im Job-Center Dortmund im Eilverfahren zu verpflichten,... Lesen Sie mehr