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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Langzeiterkrankung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.12.2021
- III R 43/20 -

BFH zur Gewährung von Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind

Ausbildungs­unterbrechungen von langer Dauer führen zu Nichtb­erücksichtigung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Kindergeldgewährung wegen Berufsausbildung nicht möglich ist, wenn Ausbildungs­maßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungs­verhältnisses wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben. In Betracht kommt dann aber eine Berücksichtigung wegen Behinderung.

Im Streitfall hatte ein junger Erwachsener während seiner Ausbildung einen schweren Unfall mit Schädelbasisbruch und Schädel-Hirn-Trauma erlitten und nach dem Krankenhausaufenthalt verschiedene Reha-Maßnahmen durchlaufen, von denen die letzte 17 Monate nach dem Unfall begann. Das Finanzgericht (FG) sprach Kindergeld für die ersten acht Monate nach dem Unfall zu, weil das Ausbildungsverhältnis fortbestanden habe und der Wille, die Ausbildung baldmöglichst fortzusetzen, in mehrfacher Hinsicht belegt sei.Der BFH ist dem entgegengetreten und hat die Sache zu weiterer Sachaufklärung an das FG zurückverwiesen. In einer Berufsausbildung... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.09.2021
- 8 Ca 2545/21 -

Arbeitgeber muss bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern nicht auf drohenden Verfall von Urlaubstagen hinweisen

Hinweispflicht besteht ab Zeitpunkt der Wiedergenesung

Ein Arbeitgeber muss einen langzeiterkrankten Arbeitnehmer nicht darauf hinweisen, dass nicht genommener Urlaub bald verfällt. Die Hinweispflicht besteht erst wieder ab dem Zeitpunkt der Wiedergenesung. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Arbeitnehmer von seiner früheren Arbeitgeberin Abgeltung von Urlaubsansprüchen für die Zeit von 2017 bis 2021. Der Arbeitnehmer war von Juli 2017 bis zu der von ihm ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Februar 2021 arbeitsunfähig erkrankt. Die Arbeitgeberin zahlte die Urlaubsabgeltung für die Jahre 2019 bis 2021. Darüber... Lesen Sie mehr