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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Traunstein“ veröffentlicht wurden
Landgericht Traunstein, Urteil vom 29.06.2005
- 6 O 1173/05 -
Rodelunfall: Schlittenhersteller muss Schlitten keine Gebrauchsanweisung beifügen
Fahreigenschaften eines Rodelschlittens gehören zum allgemeinen Erfahrungswissen
Das Fehlen einer Gebrauchsanweisung für einen Rodelschlitten begründet keinen Instruktionsfehler. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater einen neuen Schlitten erworben. Er probierte diesen sogleich mit seiner 9-jährigen Tochter aus. Sie rodelten einen flachen Wiesenhang bergab. Der auf dem Schlitten hinten sitzende Vater versuchte zu lenken. Der Schlitten kam nach links von der geplanten Fahrtrichtung ab und prallte auf einen Baumstumpf. Der Vater brach sich Mittelhandknochen links und Rippen, die Tochter erlitt eine Kopfprellung, Gehirnerschütterung, Bewusstlosigkeit und Amnesie.Der Vater verklagte daraufhin den Hersteller des Schlittens auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und verlangte 10.000,- EUR für sich und 2.500,- EUR... Lesen Sie mehr
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Landgericht Traunstein, Urteil vom 20.09.1995
- 3 O 4102/93 -
Skiunfall: Kein Anscheinsbeweis für Fehleinstellungen der Skibindungen durch Skiverleih
Unfall kann andere Ursache haben
Wer sich verletzt, weil der Skiverleiher die Bindung falsch eingestellt hatte, hat Anspruch auf Schadensersatz. Dies muss aber nachgewiesen werden, wie aus einem Urteil des Landgerichts Traunstein hervorgeht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Skifahrer bei einem Sturz eine Beinverletzung zugezogen, weil sich angeblich die Bindung des Leihskis nicht gelöst hatte.Der Skiverleih hatte die Sicherheitsbindung nicht nach der DIN 32923 eingestellt und kein Einstellprüfgerät verwendet. Auch eine Einstellkarte mit den persönlichen Daten des Skifahrers wurde nicht erstellt.... Lesen Sie mehr