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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Deggendorf“ veröffentlicht wurden
Landgericht Deggendorf, Urteil vom 12.11.2014
- 22 O 298/14 -
Skischule haftet Schüler auf Schmerzensgeld aufgrund Skiunfalls auf stark befahrener Piste
Skistunde auf ungeeigneter Piste begründet Verschulden an Skiunfall
Eine Skischule darf nur abseits vom allgemeinen Sportbetrieb Übungsstunden vornehmen. Erleidet daher ein Schüler einen Skiunfall, weil auf einer stark befahrenen Piste geübt wird, haftet die Skischule auf Zahlung von Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Deggendorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 nahm eine Frau zusammen mit ihrer Familie an einer Unterrichtsstunde einer Skischule teil, da sie das Skifahren erlernen wollte. Dazu begab sich der Skilehrer mit der Familie auf eine blaue Piste, die zu diesem Zeitpunkt stark befahren war. Trotz von hinten herannahender Skifahrer drängte der Skilehrer die Frau dazu loszufahren. Nachdem sie dem nachkam fuhr ihr ein von oben herannahender Skifahrer über die vorderen Skier. Die Frau stürzte aufgrund dessen und erlitt eine schmerzhafte Fibularfraktur und eine Syndesmosenruptur des rechten Sprunggelenks. Sie klagte aufgrund dessen gegen die Skischule auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr