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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landessozialgericht Saarland“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Saarland, Urteil vom 13.04.2010
- L 9 AS 15/09 -

Grundsicherungsträger muss Kosten für Private Krankenversicherung eines ALG II-Empfängers übernehmen

Grundsicherungsleistungen müssen gesetzlich festgelegten Hilfebedarf decken

Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, hat Anspruch darauf, dass seine monatlichen Versicherungsbeiträge für den Basistarif vom Grundsicherungsträger übernommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Saarland hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war in der privaten Krankenversicherung versichert. Da er aufgrund der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Regelung in § 5 Abs. 5a Satz 1 SGB V wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht versicherungspflichtig in der Krankenversicherung wurde, übernahm der beklagte Grundsicherungsträger hinsichtlich der anfallenden Beiträge der privaten Krankenversicherung nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur den Betrag, der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen ist. Dies führte jedoch bei dem Kläger zu einer Deckungslücke. Denn die Beiträge des Klägers für... Lesen Sie mehr