wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Thüringen“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 07.12.2022
- 4 Sa 123/21 -

Unzulässiges einfaches Bestreiten des Inhalts eines Schreibens bei Nachweis des Zugangs der Briefsendung

Gegenseite muss und kann sich zum anderen Inhalt der Briefsendung erklären

Kann eine Partei nachweisen, dass der Gegenseite ein Schreiben zugegangen ist, so genügt es nicht, dass die Gegenseite den Inhalt des Schreibens einfach bestreitet. Vielmehr muss und kann die Gegenseite erklären, welchen anderen Inhalt das Schreiben haben soll. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Thüringen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Arbeitsvertrags vor dem Arbeitsgericht Nordhausen über die Auszahlung einer tarifvertraglichen Jahressonderzahlung für das Jahr 2019. Die Klägerin behauptete, die Auszahlung rechtzeitig geltend gemacht zu haben. Sie konnte diesbezüglich nachweisen, dass die Beklagte ein Schreiben von ihr erhalten hatte. Die Beklagte bestritt aber, dass das Schreiben die Geltendmachung der Jahressonderzahlung beinhaltete. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts.... Lesen Sie mehr

Werbung

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 29.06.2022
- 4 Sa 212/13 -

Beleidigungen gegen Chef und Kollegen im Zuge menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung

Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung

Beleidigungen eines Arbeitsnehmers gegen den Chef und Arbeitskollegen sind in einem milderen Licht zu sehen, wenn der Arbeitnehmer unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen leidet. In diesem Fall kann der Blick auf die Bedeutung der Äußerung verstellt sein. Der Arbeitnehmer kann aber abgemahnt werden. Dies hat das Thüringer Landes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Arbeitnehmerin ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht im November 2016 gewonnen hatte, wollte sie zu ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Sie musste jedoch feststellen, das sie nunmehr in einem verschimmelten Kellerraum, der einen Mäusebefall und nur eine Temperatur von 11 °C aufwies, Archivarbeiten... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 03.05.2022
- 1 Sa 18/21 -

Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung

Keine Notwendigkeit einer Abmahnung bei schwerem Vertrauensbruch und strafrechtlichem Verhalten

Verstößt ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen und begeht dadurch einen erheblichen Arbeitszeitbetrug, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Thüringen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine in einem Jobcenter in Thüringen beschäftigte Arbeitnehmerin es unterließ ihre Raucherpausen abzustempeln, wurde ihr im Februar 2019 gekündigt. Allein im Januar 2019 wurden täglich bis zu sieben Raucherpausen als Arbeitszeit erfasst. Das Arbeitsgericht Suhl wies die von der Arbeitnehmerin erhobenen Kündigungsschutzklage ab. Die Kündigung... Lesen Sie mehr




Werbung