die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.04.2018
- 1 Sa 367/17 -
Geschäftsführeranstellungsvertrag kann auch durch mündliche Vereinbarung beendet werden
Mündliche Beendigung bei keinerlei abweichenden vertraglichen Regelungen möglich
Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag kann, wenn im Vertrag selbst keine abweichende Regelung getroffen wurde, auch durch mündliche Vereinbarung beendet werden. Ob zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer eine solche Vereinbarung zustande gekommen ist, kann sich aus einer Vielzahl von Indizien zur Überzeugung des Gerichts ergeben. Behauptet eine Partei eine solche Vereinbarung und den Wechsel des Geschäftsführers in eine andere Gesellschaft, kann der Umstand, dass beide Parteien über Monate sich entsprechend dieser Behauptung tatsächlich verhalten haben, den Schluss darauf zulassen, dass die Vereinbarung tatsächlich zustande gekommen ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden und eine Klage auf Zahlung von (Annahmeverzugs-)Vergütung in Höhe von 187.500 Euro für Januar 2012 bis März 2017 abgewiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war Geschäftsführer bei der Beklagten. Der jetzige Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Beklagten betrieb mit dem Kläger noch eine andere Gesellschaft. Beide waren dort Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Beklagte meldete den Kläger im April 2011 mit Wirkung Ende Februar 2011 gegenüber den zuständigen Sozialversicherungsträgern ab. Der Kläger erhielt von der anderen Gesellschaft ab April 2011 bis 2012 Lohnabrechnungen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten wurde der Kläger am 1. Dezember 2011 als Geschäftsführer abberufen. Der Kläger war mit dem Patenkind des jetzigen Geschäftsführers... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2018
- 6 TaBV 21/17 -
Einigungsstelle darf keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung beschließen
Betriebsrat kann bei Personalplanung des Arbeitgebers nicht erzwingbar mitbestimmen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Einigungsstelle auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Vergangenheit stritten die Arbeitgeberin, die eine Klinik betreibt, und ihr Betriebsrat wiederholt über die Frage der Mindestbesetzung für den Pflegedienst auf bestimmten Stationen. Schließlich wurde im Frühjahr 2013 eine Einigungsstelle zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gebildet. Im Laufe des Einigungsstellenverfahrens schlossen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2018
- 3 Sa 398/17 -
Arbeitnehmer muss bei Verdachtskündigung ausreichende Frist zur Stellungnahme gegeben werden
Verdachtskündigung bei zu kurzer Anhörungsfrist rechtsunwirksam
Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Kündigung aussprechen will, die nicht auf Tatsachen, sondern auf einem Verdacht beruht, kann dies bei u.a. hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun, muss aber den betroffenen Mitarbeiter vorher zu den Vorwürfen anhören. Dabei ist ihm angemessen Zeit für die Antwort einzuräumen. Setzt der Arbeitgeber dagegen eine zu kurze Frist und kündigt dem Arbeitnehmer nach deren Ablauf, ohne dass die Stellungnahme des Betroffenen vorliegt, so ist die Kündigung als Verdachtskündigung rechtsunwirksam. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Der als Entwicklungsingenieur beschäftigte Kläger stritt sich mit seiner Arbeitgeberin, der Beklagten, schon mehrfach bis vor das Landesarbeitsgericht über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Im zugrunde liegenden Fall ging es neben einer Versetzung und einer Änderungskündigung um eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 12. August 2016, die u.a. mit dem Verdacht... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.11.2017
- 2 Sa 262 d/17 -
Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten darf ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden
Keine Entschädigung für männlichen Stellenbewerber
In Schleswig-Holstein darf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden, ohne dass ein nicht zum Zuge gekommener männlicher Bewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wie zuvor schon das Arbeitsgericht Lübeck entschieden.
Der beklagte Kreis hatte die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben. Hierauf bewarb sich der Kläger. Ihm wurde vom beklagten Kreis unter Berufung auf eine Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung abgesagt, da nur Frauen die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst ausüben könnten. Dies sah... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2017
- 3 Sa 202/16 -
Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis kann zu fristloser Kündigung führen
Arbeitnehmern ist jegliche Konkurrenztätigkeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses untersagt
Wer sich zu 50 % an einem Konkurrenzunternehmen beteiligt, riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits war für die Beklagte - ein Dienstleistungsunternehmen insbesondere im Bereich der Telekommunikation - seit 2007 zuletzt als leitender Angestellter mit Prokura zuständig für Logistik und Operations. Daneben beteiligte er sich mit 50 % an einer anderen Gesellschaft im Bereich "Handel, Service und Beratungen im Umfeld von Telekommunikations-... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017
- 3 Sa 244/16 -
Grobe Beleidigung rechtfertigt auch im langjährigen Arbeitsverhältnis fristlose Kündigung
Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für kleinen Familienbetrieb nicht zumutbar
Wer seinen Chef als "(soziales) Arschloch" bezeichnet, muss damit rechnen, dass er hierfür die Kündigung erhält. Eine solche Beleidigung des Geschäftsführers kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Der 62 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war in der Nähe von Hamburg bei einem kleinen Gas- und Wasserinstallateurbetrieb beschäftigt. Neben den Geschäftsführern arbeiteten dort noch deren Mutter im Büro sowie drei Gesellen. Am 15. Februar 2016 kam es zu einem Wortwechsel zwischen dem Kläger und dem Vater der Geschäftsführer, der früher den Betrieb geführt hatte. Ob... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2015
- 1 Sa 439b/14 -
Kameramann kann als Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt trotz Selbstverleih über Arbeitnehmerverleih-GmbH angesehen werden
Kameramann als Geschäftsführer der Arbeitnehmerverleih-GmbH kann jedoch nicht selbst verliehen werden
Ein Kameramann kann als Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt gelten, obwohl er sich selbst über eine Arbeitnehmerverleih-GmbH verliehen hat. Der Verleih ist deswegen unerheblich, da der Kameramann als Geschäftsführer der Arbeitnehmerverleih-GmbH sich nicht verleihen darf. Weiß dies die Rundfunkanstalt, kann sie sich zudem nicht auf den Arbeitnehmerverleih berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Kameramann war seit 1996 freiberuflich für eine Rundfunkanstalt tätig. Da die Einsatzzeit eines freien Kameramann aufgrund einer internen Vorschrift auf maximal 60 Tage im Jahr begrenzt war, gründete der Kameramann im Jahr 2000 auf Vorschlag des damaligen Produktionschefs der Rundfunkanstalt eine Arbeitnehmerverleih-GmbH, wurde deren... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.09.2015
- 3 Sa 36/15 -
LAG Schleswig-Holstein zur Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen
Schriftlicher Test ersetzt nicht das Vorstellungsgespräch
Gemäß § 82 Satz 2 SGB IX muss ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, soweit dieser nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ist. Dies kann nicht durch einen schriftlichen, für alle Bewerber verbindlichen Auswahltest ersetzt werden. Wird einem schwerbehinderten Bewerber, der das Anforderungsprofil erfüllt, nach nicht bestandenem Test abgesagt, ohne ihn zum Vorstellungsgespräch einzuladen, stellt dies ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung dar und kann die Zahlung einer Entschädigung nach sich ziehen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte, eine öffentliche Arbeitgeberin, schrieb Ausbildungsplätze im dualen Studium zur Verwaltungsinformatikerin/zum Verwaltungsinformatiker - Diplom (FH) aus. Voraussetzung war ausdrücklich "mindestens vollwertige Fachhochschulreife". Der schwerbehinderte, entsprechend ausgebildete Kläger bewarb sich um den Studienplatz, nahm... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2015
- 2 Sa 149/15 -
Kündigung unwirksam: Arbeitnehmer müssen Briefkasten am Sonntag grundsätzlich nicht überprüfen
Sonntags eingeworfenes Kündigungsschreiben gilt erst am nächsten Werktag als zugestellt
Wirft der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben sonntags in den Briefkasten einer Mitarbeiterin ein, gilt das Schreiben erst am nächsten Werktag als zugestellt, da sonntags niemand seinen Briefkasten leeren muss. Fällt das Ende einer Kündigungsfrist also auf einen Sonntag, sollte der Arbeitgeber entsprechend früher kündigen, da er sonst mit einer längeren Kündigungsfrist leben muss. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Der zugrunde liegende Fall betraf eine Bürokraft, mit der der Arbeitgeber eine Probezeit bis zum 30. November 2014 vereinbart hatte. Das war ein Sonntag. In der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach kann nur mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Arbeitgeber kündigte der Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2015
- 3 Sa 354/14 -
Sitzstreik einer Führungskraft zur Durchsetzung einer außertarifvertraglichen Vergütung kann ordentliche Kündigung rechtfertigen
Kündigung wegen schwerwiegender arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung trotz 22jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit wirksam
Blockiert eine Führungskraft das Büro ihres Vorgesetzten für mehrere Stunden und verschickt sie am Folgetag an mehrere Mitarbeiter E-Mails, in denen sie sich unter Auslassung ihres eigenen Verhaltens als Bauernopfer darstellt, um somit eine außertarifvertragliche Vergütung durchzusetzen, so verletzt die Führungskraft damit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall trotz einer 22jährigen beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mitarbeiterin eines Zustellers im Januar 2014 als Leiterin des Zustellstützpunktes Lübeck ernannt wurde, verlangte sie nachdrücklich eine außertarifvertragliche Vergütung. Nachdem ihr Vorgesetzter im Mai 2014 dieses Ansinnen letztmalig unmissverständlich zurückgewiesen hatte, erklärte sie, dass sie mit sofortiger Wirkung von ihrem Posten zurücktrete.... Lesen Sie mehr