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Mittwoch, 4. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Sachsen“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 31.03.2023
- 4 Sa 117/21 -

Kein daten­schutz­rechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus papierenen Personalakte nach Ende des Arbeits­verhältnisses

Keine Anwendung der Daten­schutz­grund­verordnung

Nach dem Ende des Arbeits­verhältnisses besteht kein Anspruch gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO auf Entfernung einer Abmahnung aus der in Papierform geführten Personalakte. Denn der Anwendungsbereich der DSGVO ist nicht eröffnet. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Sachsen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 endete das Arbeitsverhältnisse einer Sachbearbeiterin im Sekretariat eines Unternehmens im Südwesten von Sachsen. In diesem Zusammenhang verlangte sie die Entfernung zweier in ihrer Personalakte befindlicher Abmahnungen. Die Personalakte wurde in Papierform geführt. Da sich die Arbeitgeberin weigerte die Abmahnungen zu beseitigen, erhob die Arbeitnehmerin Klage. Das Arbeitsgericht Chemnitz wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Landesarbeitsgericht Sachsen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Sachsen, Beschluss vom 19.10.2000
- 9 Ta 173/00 -

Streitwert Zwischenzeugnis: Bei Rechtsstreit um Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist der halbe Monatsverdienst der Streitwert

Wert des Zwischenzeugnisses geringer als Wert des Abschlusszeugnisses

Wird ein Rechtsstreit wegen der Erteilung eines Zwischenzeugnisses geführt, ist die Höhe des Streitwerts der halbe Monatsverdienst des Arbeitnehmers. Zudem ist der Wert des Zwischenzeugnisses geringer als der Wert des Abschlusszeugnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Sachsen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, welche Höhe der Streitwert für den gerichtlichen Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses anzusetzen ist. Das Arbeitsgericht Dresden legte den Bruttomonatsverdienst des Arbeitnehmers zugrunde. Nunmehr sollte das Landesarbeitsgericht Sachsen darüber entscheiden.Das Landesarbeitsgericht Sachsen... Lesen Sie mehr