die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2018
- 5 Ta 110/18 -
Aufhebung der Prozesskostenhilfe-Bewilligung wegen unterlassener Mitteilung einer wesentlichen Verbesserung der Einkommensverhältnisse
Einkommensverbesserung von Null auf 4.154,00 EUR stellt wesentliche Veränderung dar
Wird der Partei eines Klageverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt, so muss sie jede wesentliche Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse dem Gericht mitteilen. Unterlässt sie dies absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit kann die Bewilligung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgehoben werden. Eine Einkommensverbesserung von Null auf 4.154,00 EUR stellt eine wesentliche Veränderung dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer erhielt für eine im Dezember 2016 vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern erhobenen Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe. Laut der Ende Januar 2017 eingereichten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verfügte er über kein Einkommen. Nach seinen Angaben lebte er von Unterstützungen durch seine Eltern und seiner Lebensgefährtin. Im März 2018 kam im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens jedoch heraus, dass sich der Kläger seit Anfang Januar 2017 in einem Arbeitsverhältnis befand und ein Bruttoeinkommen von 4.154,00 EUR erhielt. Diesen Umstand hatte er bis dato... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017
- 5 Sa 314/17 -
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ungefaltetes und ungetackertes Arbeitszeugnis
Getackertes Zeugnis stellt kein Geheimzeichen dar
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungefaltetes und ungetackertes Arbeitszeugnis. Ein getackertes Zeugnis stellt kein unzulässiges Geheimzeichen dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung der Arbeitgeberin im November 2015 beendet wurde, erhielt der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer war aber unter anderem nicht mit der Form des Zeugnisses einverstanden. Denn dieses war sowohl gefaltet als auch getackert. Der Arbeitnehmer meinte,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017
- 8 Sa 359/16 -
Von Arbeitnehmer als Schicksal bezeichnete vorherige Erkrankungen begründen nicht Nutzlosigkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung aufgrund unterlassenen betrieblichen Eingliederungsmanagements
Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement pflichtwidrig unterlassen, so ist die krankheitsbedingte Kündigung des erkrankten Arbeitnehmers unwirksam. Die Nutzlosigkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wird nicht dadurch begründet, dass der Arbeitnehmer seine vorherigen Erkrankungen als schicksalshaft bezeichnet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2011 war der Arbeitnehmer einer Wellpappenproduktionsfirma für erhebliche Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt 131, im Jahr 2012 auf 42, im Jahr 2013 auf 73 und im Jahr 2014 auf 164. Im Januar 2015 kam es mit dem Arbeitnehmer zu einem Gespräch im Rahmen... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017
- 5 Sa 361/16 -
Kein Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Arbeitgeber bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung
Offenkundigkeit des Vorliegens von Beeinträchtigungen sowie von Grad der Behinderung von wenigstens 50
Ein Arbeitnehmer muss seine Schwerbehinderteneigenschaft dann nicht gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen und die Feststellung eines Grads der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Feststellungsverfahren offenkundig ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein 72-jähriger Geschäftsführer eines Betriebs zur Herstellung von Fenstern, Türen und Fassaden aus Aluminium im April 2014 seinen Betrieb zu schließen. Dies hatte seinen Grund darin, dass die wirtschaftliche Lage des Betriebs nicht gut war und der Betrieb seit Jahren keinen Gewinn mehr abwarf. Eine Besserung war nicht in Sicht. Zum anderen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017
- 5 Sa 51/16 -
Zulässige betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung
Voraussetzung ist Vorliegen einer ernsthaften Stilllegungsabsicht
Ein Arbeitgeber kann wegen einer beabsichtigten Betriebsstilllegung betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Voraussetzung ist aber, dass die Stilllegungsabsicht zum Kündigungszeitpunkt ernsthaft und endgültig vorliegt. Nicht erforderlich ist, dass er vor Ablauf der Kündigungsfristen sämtliche Arbeiten einstellt oder die Arbeitnehmer vorab über die geplante Betriebsstilllegung informiert. Der Arbeitgeber muss auch nicht darlegen, welche Anstrengungen er zur Weiterführung des Betriebs unternommen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 72-jähriger Geschäftsführer eines Betriebs zur Herstellung von Fenstern, Türen und Fassaden aus Aluminium entschloss sich im April 2014 seinen Betrieb zu schließen. Dies hatte seinen Grund darin, dass die wirtschaftliche Lage des Betriebs nicht gut war. Der Betrieb erwirtschaftete seit Jahren keinen Gewinn mehr. Eine Besserung war nicht... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2017
- 5 Sa 449/16 -
Heimliche Observation eines Betriebsratsvorsitzenden während der Arbeitszeit durch Detektiv kann Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen
Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund langer Dauer der Observation
Wird ein Betriebsratsvorsitzender während seiner Arbeitszeit von einem Detektiv observiert, so liegt darin allein aufgrund der langen Dauer der Observation, eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies kann eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen der Arbeitgeberin und einem Betriebsratsvorsitzenden bestand Streit darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet sei, den Betriebsratsvorsitzenden vollständig von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen. In diesem Zusammenhang beauftragte die Arbeitgeberin im September 2014 eine Detektei mit der heimlichen Observation des Betriebsratsvorsitzenden.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.01.2017
- 7 Sa 210/16 -
Kein Abfindungsanspruch wegen betriebsbedingter Kündigung bei Aufhebungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist
Abfindungsanspruch entsteht mit Ablauf der Kündigungsfrist
Einem Arbeitnehmer steht nach § 1 a Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wegen einer betriebsbedingten Kündigung kein Anspruch auf eine Abfindung zu, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Der Abfindungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein technischer Angestellter wurde im September 2013 aus betriebsbedingten Gründen von seiner Arbeitgeberin, den US Stationierungsstreitkräften, gekündigt. Die Kündigung sollte Ende September 2014 wirksam werden. Im Juli 2014 und somit vor Ablauf der Kündigungsfrist schloss der Angestellte mit seiner Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2016
- 2 Sa 47/16 -
Paketzusteller haftet für Paketverlust aufgrund unzulässiger Ablage des Pakets auf Holzstapel
Ablage von Paketen nur bei schriftlichem Ablagevertrag mit Empfänger
Ein Paketzusteller haftet für den Verlust des Pakets, wenn er es trotz Fehlens eines schriftlichen Ablagevertrags mit dem Empfänger auf einen Holzstapel ablegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Paketzusteller mit dem Empfänger mündlich die Ablage auf dem Holzstapel vereinbart hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 kam es zum nicht mehr aufklärbaren Verlust zweier Pakete. Die Pakete enthielten jeweils ein Smartphone Galaxy S 4 zum Gesamtwert von 835,05 EUR. Hintergrund des Verlustes war, dass der Paketzusteller die Pakete auf einem auf dem Grundstück des Empfängers befindlichen Holzstapel in einem Holzverschlag ohne Tür ungesichert... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016
- 4 Sa 202/15 -
Arbeitsvertrag eines Profifußballspielers darf bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden
Entscheidung über Einsatz des Spielers bei Bundesligaspielen unterliegt freiem Ermessen des Trainers
Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Lizenzfußballspieler und bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 aufgrund befristeter Arbeitsverträge als Torhüter tätig. Von den ersten elf Bundesligaspielen der Saison 2013/14 bestritt der Kläger zehn. Im Spiel am 19. Oktober 2013 fiel der Kläger krankheitsbedingt aus. Nach dem 11. Spieltag hatte er in der Hinrunde keine weiteren... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2013
- 10 SaGa 3/13 -
Fotos vom Arbeitnehmer bei Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit zulässig
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gedeckt
Wird ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit angetroffen, dürfen von ihm Fotos angefertigt werden. Denn der Verdacht der Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Produktionshelfer arbeitsunfähig krankgeschrieben. In der Zeit der Krankschreibung half er jedoch seinem Vater an einer Autowaschanlage bei der Reinigung des Autos. Der Vorgesetzte des Produktionshelfers beobachtet dies zufällig und war über die körperliche Verfassung des krankgeschriebenen Mitarbeiters erstaunt. Er fertigte daher Fotos an, um seine... Lesen Sie mehr