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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lärmmessungen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.07.2022
- 4 L 561/22.NW -

Anwohnerin muss für Eilantrag gegen Stadtfestival objektive Anhaltspunkte für unzumutbare Lärmimmissionen vorbringen - rein subjektives Empfinden von Lärmimmissionen aus dem Vorjahr reicht nicht aus

Anwohnerin scheitert mit Eilantrag gegen Stadtfestival in Kandel - Wegen Entfernung stark verminderte Geräuscheinwirkung zu erwarten

Das vom 24. August 2022 bis zum 4. September 2022 in Kandel geplante Stadtfestival vor der Bienwaldhalle verletzt eine Anwohnerin voraussichtlich nicht in ihren Rechten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin wohnt im südlichen Teil des Stadtgebiets. In der näheren Umgebung befinden sich überwiegend Wohnhäuser, vereinzelt gewerblich genutzte Anwesen, der Europäische Kulturpark, mehrere Sportanlagen, Schulgebäude sowie die "Bienwaldhalle" genannte Mehrzweckhalle. Auf dem Vorplatz der Bienwaldhalle soll vom 24. August 2022 bis zum 4. September 2022 das "Stadtfestival" stattfinden, bei dem verschiedene Künstler auftreten werden.Die Antragstellerin begehrte im Vorfeld von der Stadt Kandel die Untersagung der Durchführung der Veranstaltung mit der Begründung, von dem Stadtfestival gingen unzumutbare Beeinträchtigungen... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.08.2021
- 1 M 521/21 -

Piraten Open Air: Angeordnete regelmäßige Lärmmessungen bleiben weiterhin Pflicht

Beschwerde gegen Anordnung zur Lärm­immissions­messung abgewiesen

Das Ober­verwaltungs­gericht in Greifswald hat die Beschwerde der Veranstalterin des „Piraten Open Air Theaters“ in Grevesmühlen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, mit der der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg verpflichtet worden ist, Lärm­immissions­messungen durch die Veranstalterin durchführen zu lassen oder selbst vorzunehmen, zurückgewiesen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachbarn des Piraten Open Air Theaters, die sich durch den von dem Spielbetrieb, insbesondere von den Knalleffekten (Pistolen- und Gewehrschüsse, Kanonendonner und Feuerwerk), ausgehenden Lärm gestört fühlen, hatten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen Antrag auf Untersagung des Spielbetriebs gegen den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg... Lesen Sie mehr




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