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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „längerfristige Abwesenheit“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 14.08.2019
- 6 C 276/18 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach eigenmächtiger Wohnungsräumung durch Vermieter

Verletzung des Per­sönlich­keits­rechts durch Verlust des langjährigen Lebensmittelpunkts

Veranlasst der Vermieter eigenmächtig die Räumung einer Wohnung, so steht dem Mieter der Wohnung ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Der Schmerzens­geld­anspruch ergibt sich aus einer Verletzung des Per­sönlich­keits­rechts durch den Verlust des langjährigen Lebensmittelpunkts. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 musste die Feuerwehr die Wohnung eines Mieters aufbrechen, da dieser aufgrund einer Verletzung an der Hüfte Hilfe brauchte. Der Mieter wurde anschließend in ein Krankenhaus verbracht. Zwei Monate später wurde er nach einer Hüftoperation und einer Reha aus dem Krankenhaus entlassen. Der Mieter konnte jedoch die Wohnung mit seinem Schlüssel nicht mehr öffnen. Durch den Briefschlitz sah er, dass die Wohnung leer war und Handwerkerutensilien dort lagerten. Zudem stand an dem Klingelschild ein anderer Name. Durch einen Anruf bei der Hausverwaltung erfuhr der Mieter, dass der Vermieter in seiner... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hersbruck, Urteil vom 29.01.1986
- 1 C 923/85 -

Einfrieren der Heizung bei längerer Abwesenheit des Mieters: Kontrolle durch Familienangehörige alle zwei Tage ausreichend

Fehlende Isolierung des Tankraums begründet Pflichtverletzung des Vermieters

Friert eine Heizung während einer längeren Abwesenheit des Mieters ein, so liegt darin dann keine Pflichtverletzung des Mieters, wenn er für eine ausreichende Kontrolle sorgt. Dazu genügt eine Kontrolle alle zwei Tage durch Familienangehörige. Sorgt der Vermieter wiederum nicht für eine ausreichende Isolierung des Tankraums, so verletzt dieser eine mietvertragliche Pflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hersbruck hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer längeren Abwesenheit der Mieterin einer Wohnung im Januar 1985 frierten die Heizkörper und eine Wasserleitung ein. Dadurch kam es zu einem Heizungsausfall. Die Vermieterin meinte daraufhin, die Mieterin habe nicht für eine ausreichende Kontrolle gesorgt und klagte auf Schadenersatz. Diese wehrte sich gegen die Inanspruchnahme... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1988
- 4 U 232/87 -

Versicherungsschutz nach Wasserschaden: Nichtverschließen des Wasserhahns während mehrwöchiger Urlaubsreise ist grob fahrlässig

Wasserschaden aufgrund geplatzten Schlauchs bei Geschirrspüler

Kommt es zu einem Wasserschaden, weil der unter Druck stehende Wasserschlauch zum Geschirrspüler platzt, so besteht dann kein Versicherungsschutz, wenn während einer mehrwöchigen Urlaubsreise nicht der Wasserhahn verschlossen wird. Ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu werten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Einfamilienhaus kam es im Jahr 1987 während der dreiwöchigen Urlaubsreise der Hauseigentümer zu einem erheblichen Wasserschaden, weil der unter Wasserdruck stehende Zuleitungsschlauch des Geschirrspülers platzte. Die in Anspruch genommene Versicherung weigerte sich nachfolgend den Schaden zu regulieren. Denn ihrer Meinung nach habe... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 19.01.1981
- 61 S 344/80 -

Mieter muss für Kontroll­möglich­keiten auch während einer längeren Abwesenheit sorgen

Übergabe des Wohnungsschlüssels an Dritte sowie tatsächliche Kontrolle durch Dritten genügt Anforderungen

Ist ein Mieter für längere Zeit abwesend, so muss er dafür Sorge tragen, dass jemand die Wohnung kontrolliert. Dies kann etwa durch Übergabe eines Wohnungsschlüssels an einen Dritten sowie der tatsächlichen Kontrolle durch den Dritten geschehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung wurde von ihrem Vermieter auf Schadenersatz verklagt, da es während ihrer längeren Abwesenheit aufgrund eines sturmbedingten Verstopfens ihrer Balkonabflüsse mit Blättern zu einem Schaden gekommen ist. Die Mieterin wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, sie habe während ihres Urlaubs einen Wohnungsschlüssel... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18.10.1995
- 2 U 135/95 -

Wasserschaden aufgrund Spülmaschine während einwöchiger Abwesenheit begründet grob fahrlässiges Verhalten

Alter der Maschine von 15 Jahren sowie ständiges unter Druck lassen des Wasserschlauchs begründet erhöhte Gefahr eines Wasserschadens

Kommt es während einer einwöchigen Abwesenheit eines Hauseigentümers zu einem Wasserschaden durch eine Spülmaschine, begründet dies ein grob fahrlässiges Verhalten. Dies kann zu einem Ausschluss des Versicherungs­schutzes führen. Denn mit der Gefahr eines Wasserschadens muss gerechnet werden. Dies gilt umso mehr als die Maschine bereits 15 Jahre alt ist und der Wasserschlauch ständig unter Druck belassen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer einwöchigen Abwesenheit eines Hauseigentümers platzte der Zulaufschlauch zur Geschirrspülmaschine, so dass es zum Austritt eine großen Menge von Wasser kam. Dieses verursachte erhebliche Schäden im ganzen Haus. Der Hauseigentümer beanspruchte aufgrund des Vorfalls seine Versicherung. Diese lehnte jedoch eine Schadensregulierung... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.07.1960
- 12 S 132/60 -

Übergabe der Wohnungsschlüssel an Vermieter bei längerer Abwesenheit des Mieters

Mieter verpflichtet Schäden zu vermeiden

Der Mieter ist im Rahmen seines Mietverhältnisses verpflichtet Schäden an der Wohnung oder durch die Wohnung zu verhindern. Diese Verpflichtung kann die Übergabe der Wohnungsschlüssel an den Vermieter umfassen, wenn der Mieter für längere Zeit abwesend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer längeren Abwesenheit des Mieters einer Wohnung kam es aufgrund einer Verstopfung des Abflussrohrs der Spüle zu Wasserschäden. Da der Mieter während seiner Abwesenheit nicht dafür Sorge getragen hatte, dass seine Wohnung kontrolliert wird, wurde er vom Vermieter in Anspruch genommen. Der Mieter wies jede Verantwortung zurück.... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.06.2002
- 333 S 79/01 -

Haftung des Mieters für Wasserschäden aufgrund schadhaften Waschmaschinen­anschluss

Mitverschulden des Vermieters aufgrund Erkennbarkeit des schadhaften Wasserschlauchs während Klempnerarbeiten

Platzt ein Waschmaschinen­anschluss aufgrund seines seit langem bestehenden schadhaften Zustands, so haftet der Mieter für die Wasserschäden. Der Vermieter muss sich aber ein Mitverschulden zurechnen lassen, wenn ein von ihm beauftragter Klempner den schadhaften Zustand nicht erkennt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 1997 zu einem erheblichen Wasserschaden in einer Wohnung. Die Wohnung musste danach für längere Zeit getrocknet und saniert werden, so dass sie für diese Zeit nicht bewohnbar war. Hintergrund des Wasserschadens war es, dass der Waschmaschinenanschluss in der darüber liegenden Wohnung geplatzt war. Ein Sachverständiger ermittelte, dass der Wasserschlauch... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.11.1990
- 1 A 154/89 -

Polizei nimmt wegen Zeitschaltuhr Notsituation an und bricht Wohnungstür auf: Mieter muss Polizeieinsatz bezahlen

Ersatzpflicht für Aufwendungen eines Polizeieinsatzes zur Gefahrenabwehr bei einer Anscheinsgefahr

Installiert ein Mieter während seiner Abwesenheit in der Wohnung eine Zeitschaltuhr und erweckt damit den Eindruck der Anwesenheit, so muss er die Kosten für das gewaltsame Öffnen der Wohnungstür übernehmen, wenn Dritte einen Unfall annehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund seiner Abwesenheit installierte ein Mieter in seiner Wohnung eine Zeitschaltuhr an der Licht und Radio gekoppelt waren. Über seine Abwesenheit informierte er keine weiteren Bewohner des Hauses. Nach drei Wochen Abwesenheit vermutete der Hausmeister einen Unglücksfall und klingelte an der Wohnung. Da niemand öffnete, alarmierte er... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.2010
- 16 U 44/09 -

Nicht abgeschlossene Nebeneingangstür stellt kein grob fahrlässiges Verhalten dar

Keine Ursächlichkeit des Verhaltens für eingetretenen Versicherungsfall

Bei einem Einbruch in eine Einfamilienhaus während einer 2 ½ stündigen Abwesenheit tagsüber rechtfertigt es den Vorwurf einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls im Sinne von § 61 VVg a.F. nicht, dass die Nebeneingangstür, durch die eingebrochen wurde, nicht abgeschlossen war. Die längerfristige Abwesenheit kann nur dann ursächlich für die Herbeiführung des Versicherungsfalls sein, wenn sich der Einbruchsdiebstahl erst nach Überschreiten der "zulässigen" Abwesenheitszeit ereignet hat, nicht aber dann, wenn er sich schon im Zeitraum unmittelbar nach dem Verlassen des Hauses zugetragen hat. Dies hat das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über Ansprüche des Klägers aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Hausratsversicherung. Hintergrund dessen war, dass bei der Klägerin tagsüber in ihrer etwa 2 ½ stündigen Abwesenheit eingebrochen wurde. Sie hat beim Verlassen des Hauses die Nebeneingangstür nicht abgeschlossen. Die verklagte Versicherung war der Ansicht, dies sei grob fahrlässig.... Lesen Sie mehr




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