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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ladenschlussgesetz“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.10.2020
- 4 B 1444/20.NE -
Corona-Pandemie: OVG NRW äußert Zweifel an Neuregelung zur Sonntagsöffnung
Regelung tritt bereits mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft
Das Oberverwaltungsgericht hat auf Antrag der Gewerkschaft ver.di Ladenöffnungsfreigaben für den 4. Oktober, 8. November und 6. Dezember 2020 in Gütersloh außer Vollzug gesetzt und erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der am 30.09.2020 ergangenen Neuregelung in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit geäußert.
Die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30. September 2020 sieht vor, dass zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November 2020, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen dürfen.Das OVG hat erhebliche Zweifel an der Gültigkeit dieser Bestimmung. Er verwies darauf, dass die Regelung bereits mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft trete und für den Fall einer... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.09.2020
- 4 L 350/20 -
VG Berlin kippt Sonntagsöffnungen am 4. Oktober und am 8. November 2020 in Berlin
Pandemiebedingte Einbußen des Einzelhandels begründen keinen Ausnahmecharakter vom landesweit geltenden Gebot der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen
Verkaufsstellen im Land Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts nicht an den Sonntagen des 4. Oktober und des 8. November 2020 öffnen. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Allgemeinverfügung vom 26. August 2020, legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zwei Sonntage im zweiten Halbjahr 2020 fest, an denen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ausnahmsweise zwischen 13:00 bis 20.00 Uhr für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen. Dabei handelt es sich um den 4. Oktober 2020... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2019
- I ZR 44/19 -
Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen zulässig
Kombinierte Bäckerei-Verkaufsstelle mit Café ist als Gaststätte anzusehen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls stellt Brot-, Back- und Konditoreiwaren her und vertreibt diese in ihren Filialen in München. Sie veräußerte in zwei Filialen an Sonntagen über einen Zeitraum von jeweils mehr als drei Stunden Brote und unbelegte Brötchen. In einer anderen Bäckerei-Verkaufsstelle wurden an einem Pfingstmontag eine Brezel, unbelegte Brötchen sowie ein Laib Brot verkauft.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.11.2018
- 4 B 1580/18 -
Ladenöffnungsgesetz NRW muss einschränkend ausgelegt werden
Durch das Grundgesetz gewährleistetes Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes muss gewahrt bleiben
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die in Nordrhein-Westfalen eingeführten Neuregelung über verkaufsoffene Sonntage eingeschränkt auszulegen ist, um das durch das Grundgesetz gewährleistete Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes zu wahren.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit ging es um die Frage, ob die Durchführung eines kleinen Kunsthandwerkermarkts zu St. Martin ("Roisdorfer Martinimarkt") auf dem Parkplatz eines großen Möbelmarkts in Bornheim die Öffnung zweier an dem Parkplatz liegender Möbelmärkte am Sonntagnachmittag, den 4. November 2018 rechtfertigte.Das Verwaltungsgericht Köln hatte dies verneint.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2018
- OVG 1 S 4.18 -
Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale und der ITB zulässig
Art und Größe der Veranstaltungen rechtfertigen Ausnahmen von Sonn- und Feiertagsruhe
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen dürfen. Damit hat es eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert. Die Ladenöffnungen am 28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018 jeweils von 13 bis 20 Uhr sind somit wieder zulässig.
Das Oberverwaltungsgericht hatte keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für das erste Halbjahr 2018 festgesetzten Sonntagsöffnungen. Die Anforderungen an eine zulässige Sonntagsöffnung ergäben sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Diese Vorgaben habe die Senatsverwaltung für Integration,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.12.2017
- VG 4 L 527.17 -
Vorerst keine Ladenöffnung in Berlin am Sonntag während Grüner Woche, Berlinale und ITB
Ereignis mit "berlinweiter Bedeutung" für öffentliches Interesse an ausnahmsweiser Ladenöffnung am Sonntag nicht ausreichend
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Läden an den Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse vorerst nicht öffnen dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 6. November 2017 legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales drei Sonntage im ersten Halbjahr 2018 fest, an denen im Land Berlin Verkaufsstellen ausnahmsweise in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr für das Anbieten von Waren geöffnet sein dürfen (28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018). Diese Sonntagsöffnung liege im... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.08.2015
- VG 4 L 258.15 -
Berliner Supermarkt muss an Sonntagen geschlossen bleiben
Berliner Ladenöffnungsgesetz auf Supermarkt am U-Bahnhof Innsbrucker Platz nicht anwendbar
Der Lebensmitteldiscounter im Untergeschoss des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz in Berlin-Schöneberg muss sonntags geschlossen bleiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Verfahren untersagte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dem in der Vergangenheit regelmäßig montags bis sonntags von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffneten Supermarkt kürzlich die Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Verkaufsstellen dürften nur an den berlinweit festgesetzten acht Sonntagen sowie aus Anlass besonderer Ereignisse öffnen. Dagegen wandte sich die Antragstellerin.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.01.2015
- 1 BvR 931/12 -
Thüringisches Ladenöffnungsgesetz: Zwei arbeitsfreie Samstage im Monat für Verkäufer verfassungsgemäß
Eingriff in Berufsausübungsfreiheit der Ladeninhaber verhältnismäßig
Die Regelung des thüringischen Ladenöffnungsgesetzes, nach der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen im Regelfall an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, denn der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht. Die Vorschrift ist auch materiell mit der Verfassung vereinbar; insbesondere ist der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführerin verhältnismäßig.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Verkaufsstelle der Möbelbranche. Sie wendet sich gegen § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG). Nach Satz 1 dieser Vorschrift sind für im Verkauf Beschäftigte zwingend zwei Samstage im Monat arbeitsfrei, wovon nach Satz 2 im Verordnungswege Ausnahmen zugelassen werden können. Nach Satz 3 müssen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.12.2014
- BVerwG 8 B 66.14 -
Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24 Uhr unzulässig
Öffnung von Supermärkten vor Sonn- und Feiertagen bis 24 Uhr verstößt gegen Verfassungsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass es gegen Verfassungsrecht verstößt, wenn Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um nach Ladenschluss am vorausgegangenen Werktag um 24 Uhr noch anwesende Kunden zu bedienen oder Abwicklungsarbeiten vorzunehmen.
Der Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Supermarkt-Handelskette, war vom beklagten Land Berlin aufgegeben worden, die Öffnungszeiten an Samstagen und vor Wochenfeiertagen so zu gestalten, dass nach 24 Uhr keine Arbeitnehmer zur Bedienung von Kunden oder zur Erledigung von Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden müssen. Die Klägerin hat daraufhin die gerichtliche Feststellung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2014
- OVG 1 B 1.12 -
Supermärkte dürfen vor Sonn- und Feiertagen nicht bis 24 Uhr geöffnet haben
Kundenbedienung und notwendige Tagesabschlussarbeiten müssen vor Mitternacht beendet sein
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Ladenöffnungszeiten von Supermärkten an Samstagen und vor Feiertagen so zu gestalten sind, dass Kundenbedienung und notwendige Tagesabschlussarbeiten bis 24 Uhr erledigt sind. Damit hat es die Berufung einer u.a. in Berlin tätigen Supermarktkette zurückgewiesen, die sich gegen eine entsprechende Maßgabe des Berliner Landesamtes für Arbeitsschutz gewandt hatte, und das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.
Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz dürften Verkaufsstellen an Werktagen zwar grundsätzlich bis 24 Uhr geöffnet haben; an Sonn- und Feiertagen müsse nach demselben Gesetz allerdings geschlossen sein. Dem entspreche es, dass nach dem Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden dürften. Dieser Schutz gelte ab 0.00 Uhr. Ausnahmen seien nur in gesetzlich... Lesen Sie mehr