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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2020
- 13 B 800/20.NE -
Bordelle in Nordrhein-Westfalen bleiben geschlossen
Keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen
In einem Eilbeschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgerichtentschieden, dass die Untersagung von sexuellen Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen durch die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung voraussichtlich rechtmäßig ist.
Der Antragsteller betreibt im Kreis Gütersloh ein Bordell mit drei Zimmern, in denen selbstständig tätige Frauen Sexdienstleistungen anbieten. Er macht geltend, dass die Untersagungsanordnung unverhältnismäßig sei und gegen den Gleichbehandlungs-grundsatz verstoße. Insbesondere könnten die für körpernahe Dienstleistungen (z. B. Massagen) geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in seinem Bordell eingehalten werden.Das Oberlandesgericht hat den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber bei generalisierender Betrachtung eine erhöhte Infektionsgefahr... Lesen Sie mehr