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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kryokonservierung“ veröffentlicht wurden

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.01.2024
- L 5 KR 377/22 -

Krankenkasse muss auch für Konservierung von Keimzellen bei privaten Leistungserbringern zahlen

Nachforschung nach zugelassenen Leistungserbringern für Versicherte nicht zumutbar

Krankenkasse muss auch für Konservierung von Keimzellen bei privaten Leistungserbringern zahlen, wenn selbst die Kassenärztliche Vereinigung keinen zugelassenen Leistungserbringer benennen kann. Das hat das Bayerisches Landessozialgericht entschieden.

Ein junger Ehemann sieht sich im Jahr 2021 unversehens damit konfrontiert, dass er an Hodenkrebs erkrankt ist. Durch die in Aussicht genommene Therapie droht der Verlust der Zeugungsfähigkeit . Deswegen wollte er Spermien einfrieren lassen. Den Anspruch auf Kryokonservierung von Keimzellen hat der Gesetzgeber für solche Fälle bereits 2019 geschaffen. Die Konservierung der Keimzellen erfolgte über eine Kinderwunschpraxis, die über eine kassenärztliche Zulassung verfügt und auf ihrer Homepage auch die Kryokonservierung von Keimzellen anbietet. Allerdings erfolgte die Konservierung durch eine eigenständige GmbH, die nicht als Leistungserbringer zugelassen... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.10.2022
- L 16 KR256/21 -

Kryokonservierung erst ab neuer Rechtslage

Gesetzliche Leistungsanspruch erst mit Erlass der Richtlinie durchsetzbar

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss.

Zugrunde lag das Verfahren eines 35-jährigen Mannes aus der Nähe von Bremen. Im November 2019 war er in Österreich, als bei ihm überraschend Schmerzen im Hoden auftraten. Er begab sich in eine Klinik und erhielt dort die Diagnose Hodenkrebs. Unverzüglich kehrte er nach Deutschland zurück um den Tumor in der Medizinischen Hochschule (MHH) entfernen zu lassen. Da seine Zeugungsfähigkeit... Lesen Sie mehr




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