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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kreidemalereien“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 23.02.2007
- 93 C 6086/05-17 -
Kreide-Malereien: Vermieter muss Kindermalereien im Hausflur dulden
Kindermalereien mit Kreide gehören zum normalen Mietgebrauch
Wenn Kinder mit Straßenmalkreide den Boden im Eingangsbereich eines Mietshauses bemalen, gehört das zum normalen Mietgebrauch. Der Vermieter hat dies hinzunehmen. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.
Im vorliegenden Fall stritt der Vermieter mit einer Mieterin um einen Schadenersatzanspruch. Der Vermieter forderte 44,08 Euro von der Mieterin, weil der Sohn der Mieterin im Eingangsbereich des Hauses den Boden mit Straßenmalkreide bemalt hatte. Er hatte angeblich die Malereien mit einem Hochdruckreiniger entfernen lassen, wobei die genannten Kosten entstanden.Das Amtsgericht Wiesbaden wies den Schadenersatzanspruch des Vermieters ab. Das Gericht führte aus, dass es bereits fraglich sei, ob es sich überhaupt um eine Verunreinigung handelte, die zu entfernen war oder ob das Malen von Kindern mit Straßenmalkreide auf dem Erdboden... Lesen Sie mehr
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