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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kreditgefährdung (§ 824 BGB)“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.12.2006
- 15 U 110/06 -
Greenpeace darf weiterhin "Gen-Milch" sagen
OLG Köln weist Klage der Unternehmensgruppe Theo Müller gegen Greenpeace ab
Die Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG ist mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage gegen Greenpeace unterlegen. Der Müller-Konzern wollte Greenpeace verbieten lassen, die von ihrem Konzern unter verschiedenen Marken vertriebenen Milch- und Molkereiprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab.
Die zum Müller-Konzern gehörenden Unternehmen verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel, insbesondere gentechnisch veränderten Mais erhalten. Darauf hatte die Umweltorganisation Greenpeace in verschiedenen Kampagnen sowie in einem "Einkaufsratgeber" hingewiesen, um den Verbraucher auf eine nach ihrer Auffassung bestehende Informationslücke aufmerksam zu machen. Die seit Mitte April 2004 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene EU-Verordnung zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel sieht nämlich keine Pflicht zur Kennzeichnung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.07.2005
- 15 U 57/05 -
OLG Köln entscheidet erneut im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace
In einem erneuten einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller als Klägerin und der beklagten Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte das OLG Köln sich wiederum mit der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" in verschiedenen Kundgabeformen zu befassen. Mit seinem heute verkündeten Urteil hat es den Antrag der Klägerin, Greenpeace die streitigen Bezeichnungen zu verbieten, zurückgewiesen und damit zugleich das erstinstanzliche Urteil des LG Köln, das zugunsten der Klägerin entschieden hatte, abgeändert.
Zwischen den Parteien besteht seit längerem Streit, ob Greenpeace in Bezug auf die Produkte der Klägerin den Begriff "Gen-Milch" verwenden darf. Während Greenpeace insbesondere darauf abstellt, dass die Kühe, deren Milch die Klägerin verarbeitet, auch gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten, weist die Klägerin darauf hin, die von ihr verarbeitete Milch sei nicht von derjenigen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.10.2004
- 15 U 125/04 -
OLG Köln entscheidet im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace
Im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller als Klägerin und der beklagten Umweltschutzorganisation Greenpeace e. V., bei dem es im Kern um die Verwendung des Begriffs „Gen-Milch“ in unterschiedlichen Kundgabeformen ging, hatte die Berufung von Greenpeace gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Köln vom 23.06.2004 (28 O 289/04) vor dem OLG Köln teilweise Erfolg.
Die Klägerin vertreibt als führendes Unternehmen der Milchindustrie Produkte u. a. der Marken „Müller“ und „Weihenstephan“. Die zum Konzernverband gehörenden Einzelunternehmen verarbeiten in ihren Produkten zumindest auch Milch von Kühen, die gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben. Eine seit April 2004 in Deutschland geltende EU-Verordnung sieht insoweit keine Kennzeichnungspflicht... Lesen Sie mehr