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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „krebserzeugend“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2023
- 13 U 69/22 -

Kein Schmerzensgeld wegen überzogener Angst vor Krebs wegen verunreinigten Medikament

Nur minimal höheres Krebsrisiko ist nicht per se als Schaden zu werten

Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 0,02 %, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen zu verursachen. Das allgemeine Lebensrisiko einer Krebserkrankung liegt für Frauen in Deutschland bei 43,5 %. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit veröffentlichter Entscheidung, dass die Klägerin von der Arznei­mittel­herstellerin kein Schmerzensgeld verlangen kann, soweit sie seit Kenntnis der Verunreinigung an der Angst leide, an Krebs zu erkranken.

Die Klägerin erhielt seit vielen Jahren blutdrucksenkende Arzneimittel mit dem Wirkstoff Valsartan. Die Beklagte stellt Medikamente mit diesem Wirkstoff her. 2018 rief die Beklagte alle Chargen mit diesem Wirkstoff zurück, da es beim Wirkstoff-Hersteller produktionsbedingt zu Verunreinigungen mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) gekommen war. NDMA ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als „wahrscheinlich krebserregend“ bei Menschen eingestuft worden. Nach dem Beurteilungsbericht der Europäischen Arzneimittelagentur ist das theoretisch erhöhte Lebenszeit-Krebsrisiko aufgrund möglicher Verunreinigungen mit NDMA bei... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.04.2019
- L 3 U 48/13 -

Blasen­krebs­erkrankung eines Kfz-Mechanikers ist als Berufskrankheit anzuerkennen

Gefahrstoff o-Toluidin mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich Blasen­krebs­erkrankung

Berufskrankheiten sind - ebenso wie Arbeitsunfälle - Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählt nach der BK Nr. 1301 auch ein Blasentumor durch aromatische Amine wie dem o-Toluidin. Was ein Kfz-Mechaniker diesem Gefahrstoff insbesondere vor dem Verbot bleihaltiger Ottokraftstoffe wegen der darin enthaltenen Azofarbstoffe in relevantem Umfang ausgesetzt, ist eine Blasen­krebs­erkrankung des Mechanikers als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 1961 geborener Mann aus dem Hochtaunus-Kreis absolvierte ab 1977 eine Kfz-Mechaniker-Ausbildung und arbeitete anschließend als Kundendienstberater und Kfz-Mechaniker, später auch als Werkstattmeister. Im Alter von 38 Jahren wurde bei ihm ein Blasentumor diagnostiziert.Der Präventionsdienst stellte fest, dass in den... Lesen Sie mehr

Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 07.03.2019
- T-716/14, T-329/17 -

Europäische Behörde für Lebens­mittel­sicher­heit darf Zugang zu Studien über Glyphosat nicht verweigern

Gericht der Europäischen Union bejaht öffentliches Interesse an Studien über Umwelt­beeinträchtigungen durch Emissionen des Pflanzen­schutz­mittels

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Entscheidungen der Europäischen Behörde für Lebens­mittel­sicher­heit, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs Glyphosat verweigert wurde, für nichtig erklärt werden. Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann.

Glyphosat ist eine in Pestiziden, Pflanzenschutzmitteln, verwendete chemische Substanz und eines der gängigsten Herbizide in der Union.Glyphosat wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis 30. Juni 2012 in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe aufgenommen. Diese Aufnahme wurde vorübergehend bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Im Hinblick auf die Erneuerung der Zulassung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.02.2013
- 2 A 291/11 -

Gewässeruntersuchung bei PFT-Verdacht gerechtfertigt

Kläger muss bodenschutzrechtlicher Untersuchungsanordnung wegen hinreichenden Verdachts einer schädlichen Bodenveränderung nachkommen

Wird mit PFT belastetes Bodenmaterial auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht, kann zu Recht eine Untersuchungsanordnung zur Gefahrenaufklärung erlassen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg hervor.

In den zugrunde liegenden Fall ist der Kläger ein Unternehmer, der über Jahre hinweg Klarschlamm und andere Substanzen als „Bodenverbesserer" auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht hat. Das Material bezog der Unternehmer u.a. auch aus Nordrhein-Westfalen. Dieses Material war mit perfluorierten Tensiden (PFT) versetzt, die Firma in Nordrhein-Westfalen ist inzwischen insolvent, und... Lesen Sie mehr




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