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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Krallen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 23.03.1999
- 8 C 126/98 -

Mieter muss für Kratzer durch Hundekrallen im Parkett nicht aufkommen

Für die Folgen der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung muss der Mieter nicht einstehen

Wem die Hundehaltung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist, der muss für Abnutzungserscheinungen, wie beispielsweise Kratzer durch Hundekrallen, nicht einstehen. Auch ein Schadensersatzanspruch durch unsachgemäß durchgeführte Beseitigungsversuche dieser Spuren kann damit vom Vermieter nicht geltend gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Erstattung von Kosten, die durch Kratzer im Parkett entstanden waren. Neben den bis zu über einem Meter langen Kratzspuren wären auch drei laienhaft und unsachgemäße vorgenommene Reparaturen vorgenommen worden, die deutliche Stellen zurückgelassen hätten. Der Vermieter machte einen Betrag in Höhe von 2.411 DM geltend, welcher sich aus den Kosten für das notwendige Abschleifen und Versiegeln sowie eine gutachterliche Äußerung und eine entgangene Monatsmiete zusammensetzte.Das Amtsgericht Köpenick erklärte die Klage jedoch für unbegründet. Es sei kein Schaden durch pflichtwidriges... Lesen Sie mehr