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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kontrollverlust“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.06.2018
- S 12 U 327/18 -

Kontrollverlust über Fahrzeug durch Niesanfall steht nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung

Für Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss konkretes Handeln im Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit stehen

Wer als Fahrzeuglenker auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein selbständiger Landschaftsgärtner, war mit seinem LKW auf dem Weg von seinem Gartenlager zu seiner Wohnung unterwegs. Dabei erlitt er einen Niesanfall und griff nach seinem Taschentuch, das sich auf dem Armaturenbrett neben dem Radio befand. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und zog sich eine Rippenfraktur zu.Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass hier kein Arbeitsunfall vorlag. Der Kläger habe zwar während des Unfalls grundsätzlich unter Versicherungsschutz gestanden, weil er sich auf einem mit seiner versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII zusammenhängenden... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2018
- L 13 AS 111/17 -

Vollständige Ausgabe eines geerbten Vermögens innerhalb kurzer Zeit stellt sozialwidriges Verhalten dar

Behauptete Alkoholerkrankung rechtfertigt nicht grob fahrlässiges Verhalten und angeblichen Kontrollverlust

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die vollständige Ausgabe eines geerbten Vermögens in Höhe von rund 200.000 Euro innerhalb kurzer Zeit ein grob fahrlässiges und sozialwidriges Verhalten darstellt. Ein Hartz IV-Empfänger, der im Anschluss an die Verschwendung seines Erbes erneut Grund­sicherungs­leistungen bezieht, darf diese Leistungen daher nicht behalten.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein 51-jähriger Hartz IV-Empfänger aus Emden geklagt, der nach dem Tod seines Onkels im Jahre 2011 zunächst von dessen Erbe lebte. Als der Mann ab 2013 erneut Grundsicherungsleistungen bezog, nahm das Jobcenter eine Rückforderung vor. Er habe das geerbte Vermögen in kurzer Zeit verschwendet und hierdurch seine Hilfebedürftigkeit herbeigeführt. Demgegenüber... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 21.01.1993
- 1 S 365/92 -

"Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch": Massive Beleidigung gegenüber Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung

Ausnahme: Momentaner Kontrollverlust

Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter massiv und ist dies nicht aufgrund eines momentanen Kontrollverlustes zurückzuführen, kann dem Mieter fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall äußerte sich ein Mieter gegenüber seinem Vermieter in Anwesenheit von zwei Handwerkern folgendermaßen: " Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch". Nachdem der Vermieter in ruhigem Tonfall seine Entrüstung kundtat, bezeichnete der Mieter den Vermieter nochmals als "Arschloch". Hintergrund der Beschimpfung war, dass der Vermieter eine offensichtlich... Lesen Sie mehr