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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.05.2013
- S 34 R 355/12 -
Begrenzte Haftung von Angehörigen bei Rentenüberzahlung nach Tod des Versicherten
Angehöriger muss nicht vorsorglich Kontoführung des Verstorbenen aufnehmen um Verbrauch überzahlter Rente zu verhindern
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann die Erstattung einer Rentenüberzahlung nach dem Tod des Versicherten von einem Angehörigen nicht bereits deshalb verlangen, weil dieser eine Kontovollmacht besaß. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte ein Vater aus Witten seinem Sohn vor vielen Jahren eine Kontovollmacht. Der Sohn machte von dieser jedoch nie Gebrauch. Die DRV Bund überwies wenige Tage nach dem Tod des Versicherten die Monatsrente für den Folgemonat. Die Rente wurde z.T. durch Lastschriften für Versicherungen und Mitgliedsbeiträge verbraucht.Gegenüber dem Sohn ihres Versicherten machte die DRV einen Erstattungsanspruch von 275 Euro geltend, weil er mit den Lastschriften bankübliche Zahlungsgeschäfte zugelassen und damit über die Rente verfügt habe.Die hiergegen von dem Sohn des Verstorbenen bei dem Sozialgericht... Lesen Sie mehr
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