die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kontoführungsgebühren“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.03.2021
- 3 K 802/20.NW -
Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos geltend machen
Geltendmachung von Kontoführungskosten rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 10. März 2021 die Klage eines Inkassounternehmens abgewiesen. Diesem war die Auflage erteilt worden, im Rahmen seiner Inkassotätigkeit gegenüber den Schuldnern seiner Auftraggeber keine pauschalen Kosten für die Führung eines internen Schuldnerkontos mehr geltend zu machen.
Das Unternehmen, welches Inkassodienstleistungen nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen - Rechtsdienstleistungsgesetz - erbringt, hat seinen Sitz in der Pfalz. Es wickelt pro Jahr mehrere Hunderttausend Verfahren ab. In der Vergangenheit forderte das Unternehmen von den Schuldnern "Kontoführungskosten" in Höhe von 2,50 €/Monat (= 30 €/Jahr) für die Führung eines internen Schuldnerkontos neben den jeweils abgerechneten Inkassokosten. Nachdem dies zunächst von der Aufsichtsbehörde beanstandet worden war, wurde der Firma schließlich im Februar 2020 die Auflage erteilt, die sog. "Kontoführungskosten" nicht mehr geltend zu machen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Hinweisverfügung vom 27.03.2019
- 3 U 3/19 -
Änderungsklauseln unwirksam: Bausparkasse darf während der Ansparphase keine Kontoführungsgebühren verlangen
Bausparkasse muss aufgrund der unzulässigen Klausel eingezogene Kontogebühren an Bestandskunden erstatten
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der eine Bausparkasse durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei bestehenden Bausparverträgen von ihren Kunden Kontogebühren während der Ansparphase verlangt, unwirksam ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bausparkasse hatte ihren Bestandskunden, die zwischen September 1999 und Februar 2011 einen Bausparvertrag abgeschlossen hatten, im November 2017 schriftlich angekündigt, dass die den bestehenden Bausparverträgen zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert würden und künftig in der Sparphase eine Kontogebühr von... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 23.10.2018
- 21 O 53/17 -
Höhere Kontoführungsgebühren für Basiskonten bei Banken zulässig
LG Köln erklärt Entgeltklauseln zu verschiedenen Kontomodellen für wirksam
Basiskonten werden bei vielen Banken mit höheren Kontoführungsgebühren belastet als übliche Girokonten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt dies für unzulässig und reichte gegen eine Bank Klage beim Landgericht Köln ein. Das Gericht sah die Entgeltklauseln zu den verschiedenen Kontomodellen jedoch als wirksam an und wies die Klage ab.
Nach § 31 ZKG sind Banken, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, verpflichtet, auch sogenannte Basiskonten anzubieten. Hierbei handelt es sich um ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, welches jedem Verbraucher, auch z.B. Obdachlosen, Asylsuchenden und Geduldeten, auf Antrag zur Verfügung zu stellen ist.Die beklagte Bank des zugrunde liegenden Streitfalls... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.07.2015
- XI ZR 434/14 -
Bankgebühren: Kontoführungsklausel "Preis pro Buchungsposten" unwirksam
Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten
Eine Kontoführungsklausel, die einen einheitlichen "Preis pro Buchungsposten" für ein Geschäftsgirokonto festlegt, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger, ein eingetragener Kaufmann, nimmt die beklagte Sparkasse aus eigenem und abgetretenem Recht auf Rückzahlung von vereinnahmten Kontoführungsgebühren in Anspruch.Der Kläger und die Zedenten sind auf dem Gebiet der Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsverträgen tätig und übernehmen dabei auch das Beitragsinkasso im Auftrag des jeweiligen Versicherers;... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.11.2012
- XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12 -
Entgeltklauseln über Zusatzkosten von Pfändungsschutzkonten unwirksam
Regelungen der Bank benachteiligen Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen
Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist im Verkehr mit Verbrauchern in der Regel unwirksam, wenn der Kunde danach - bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein P-Konto - ein über der für dieses Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder wenn das Kreditinstitut - bei der Neueinrichtung eines P-Kontos - ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Mit dem am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes hat der Gesetzgeber die Verbesserung des Pfändungsschutzes für Girokonten bezweckt und hierzu insbesondere das in § 850 k ZPO* geregelte Pfändungsschutzkonto eingeführt. Danach können der Kunde und das Kreditinstitut vereinbaren, dass ein schon bestehendes oder ein neu eingerichtetes Girokonto als... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2011
- XI ZR 388/10 -
BGH: Bankklausel über Zahlung einer monatlichen Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto unwirksam
Bank erbringt für Kontoführungsgebühr keine Sonderleistung – Darlehenskonto dient ausschließlich Abrechnungszwecken der Bank
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Die Beklagte ist eine Bank.Die Beklagte verwendet gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen Bedingungen für Darlehensverträge eine Klausel, durch welche sie sich beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2011
- 17 U 138/10 -
"Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten 12 Euro pro Jahr" – Bankklausel gegenüber Verbrauchern unwirksam
Allgemeine Betriebskosten und Verwaltungsaufwendungen müssen vom Kreditinstitut aus den Kreditzinsen gedeckt werden
Die Verwendung einer Klausel, nach der die Bank "Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten" erhebt, muss gegenüber den Verbrauchern unterlassen werden. Die Klausel benachteiligt den Verbraucher in unzulässiger Weise, weil ein Entgelt von ihm verlangt wird, obwohl die Tätigkeit (Entgegennahme von Zins- und Tilgungszahlungen, Zahlungsüberwachungen) allein im Interesse der Bank liegt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Im vorliegenden Fall hat die Schutzgemeinschaft Bankkunden e.V. beim Landgericht Karlsruhe gegen die Sparkasse im Wege der einstweiligen Verfügung die Unterlassung der Verwendung der genannten Klausel beantragt. Das Landgericht Karlsruhe hat dem Antrag stattgegeben, da diese Klausel den Verbraucher in unangemessener Weise benachteilige.Die Berufung der Sparkasse zum... Lesen Sie mehr