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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Konfliktlösung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020
- 2 UF 139/20 -
Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden
Kein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Umgangsantrag
Vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens muss nicht versucht werden, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechtsschutzbedürfnis für einen Umgangsantrag. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Ludwigshafen im September 2020 den Umgangsantrag des Kindesvaters mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gerichtliche Verfahren. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kindesvater zuvor versuchen müssen, mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Kindesvater sah dies anders und legte daher gegen die Entscheidung Beschwerde ein.Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Kindesvaters. Der Anspruch auf gerichtliche Klärung im Rahmen eines Umgangsverfahrens nach § 151 Nr. 2 FamFG, § 1684 Abs. 3... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 08.11.2016
- 25 C 974/16 -
Verweigerte Teilnahme eines Mieters an Gesprächsrunden zur Konfliktlösung unter Mieterschaft rechtfertigt dessen ordentliche Kündigung
Vorliegen einer nicht unerheblichen Verletzung vertraglicher Pflichten
Weigert sich ein Wohnungsmieter an Gesprächsrunden teilzunehmen, um die Streitigkeiten mit anderen Mietern zu entspannen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich. Der Vermieter ist daher zur ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bezichtigte ein Wohnungsmieter andere Mieter Lärm zu verursachen. Er beschwerte sich diesbezüglich des Öfteren bei seiner Vermieterin. Manche Nachbarn warfen wiederum dem Mieter selbst vor Lärm zu verursachen. Die Vermieterin versuchte den Beschwerden nachzugehen und bot mehrere Lösungsgespräche mit den Mietern an. Der Mieter verweigerte aber eine Teilnahme... Lesen Sie mehr
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